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KG Berlin: Auf die Nase geflogen... - Eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des sogenannten fliegenden Gerichtstands kann anzunehmen sein, wenn der Prozess bei einem Gericht anhängig gemacht wird, das in erheblicher Entfernung zum Sitz des Verle

am 24.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Die durch die Regelung des fliegenden Gerichtsstands ermöglichte deutschlandweite Gerichtswahl schließt die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Wahl im Einzelfall nicht aus. Grundsätzlich ist
es zwar nicht als missbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) anzusehen, wenn der Kläger das ihm bequemste oder
genehmste Gericht auswählt, also beispielsweise sein Heimatgericht oder das Gericht mit der ihm
am günstigsten erscheinenden Rechtsprechung. Es ist gerade in Rechtsstreitigkeiten des gewerblichen
Rechtsschutzes weder ungewöhnlich noch anrüchig, wenn angreifende Wettbewerber im Hinblick auf den
häufig eröffneten fliegenden Gerichtsstand das gerichtliche Forum wählen, welches ihnen im Hinblick
auf die dort vorherrschende Rechtsprechung zur Erreichung ihrer Prozessziele am meisten Erfolg
versprechend erscheint. Dieser Effekt ist im Hinblick auf § 14 Abs. 2 UWG Ausdruck des gesetzgeberischen
Willens.


2. Die Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstands nach § 14 Abs. 2 UWG; § 35 ZPO ist grundsätzlich keine
unzulässige Rechtsausübung. Die Gerichtswahl nach § 35 ZPO kennt grundsätzlich keine Einschränkung, und zwar auch dann nicht,
wenn ein Antragsteller unter Ausnutzung diesbezüglicher Möglichkeiten die Rechtsprechung verschiedener
Gerichte sozusagen testet (OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007 – 10 U 14/07 =
).


3. Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs kann dann nahe liegen, wenn sich die praktizierte Gerichtsstandswahl
des Antragstellers - offenkundig - dadurch auszeichnet, dass ein dem jeweiligen Gegner ortsfernes Gerichts
(weite Entfernung vom Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Verletzers) ausgewählt wird und daher davon ausgegangen
werden muss, dass die Hauptintention des Anragstellers ist, den Verletzer mit zusätzlichen Kosten - insbesondere
mit Reisekosten - zu belasten bzw. einzuschüchtern.
Dies gilt jedenfalls soweit schutzwürdige Interessen des Antragstellers nicht erkennbar sind.


4. Die Frage, ob ein Missbrauch vorliegt, ist von Amts wegen zu prüfen (BGH, GRUR …

KG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist in Deutschland gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Wettbewerbshandlung begangen ist. Bei Wettbewerbsverstößen, die über das Internet began…

Zur Unzulässigeit des fliegenden Gerichtsstandes

Recht Medial / Gerade im IT-Recht, bzw. Recht des Internet, kommt der sogenannte fliegende Gerichtsstand oft zum tragen, da die jeweilige Verletzungshandlung theoretisch in der ganze Bundesrepublik auftritt und der potentiell Verletzte sich somit das Gericht aussuc…

KG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des sogenannten fliegenden Gerichtsstands?

Rechtblog / Mit dieser Frage hatte sich das KG Berlin zu beschäftigen. Es handelt sich hierbei um eine gängige Praxis isbesondere im Wettbewerbsrecht. Grundsätzlich auch zulässig, allerdings jetzt wohl mit Einschränkung: Die Annahme eines Rechtsmissbrauch…

KG Berlin: Rechtsmissbrauch durch fliegenden Gerichtsstand

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Beschl. v. 25.01.2008 - Az.: 5 W 371/07: PDF) hat entschieden, dass durch eine unverhältnismäßige Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstand ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen kann.Die durch die Regelung des fliegenden Ger…

KG Berlin: Fliegender Gerichtsstand und Rechtsmissbrauch bei Serienabmahnungen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 28.01.2008 - 5 W 371/07 entschieden, dass ein Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, wenn ein Serienabmahner in einer Vielzahl der Fälle, in denen er seine wettbewerbsrechtlichen…

KG Berlin: Fliegender Gerichtsstand und Rechtmissbrauch bei Serienabmahnungen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 28.01.2008 - 5 W 371/07 entschieden, dass ein Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, wenn ein Serienabmahner in einer Vielzahl der Fälle, in denen er seine wettbewerbsrechtlichen…

Hier der Autor oder Institution bei PM OLG Naumburg: Internethandel mit Computerartikeln - Zur Einhaltung der Textform, zur Widerrufsfrist und zum Fristbeginn im Internethandel (hier: eBay). Zur Annahme des Missbrauchsvorwurfs bei einer Vielzahl von

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Von einem Missbrauch i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen und Ziele sind. Ein Fehlen…

Hanseatisches OLG: forum shopping - In der Rücknahme eines anhängigen Verfügungsantrags auf Grund einer Terminsladung und der darauf sofortigen und inhaltsgleiche Antragstellung vor einem anderen Gericht, kann ein missbräuchliches forum sho

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der gesetzlichen Vorschrift des § 12 Abs. 2 UWG liegt eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dergestalt zu Grunde, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besondere…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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