KG Berlin: Angabe des abgekürzten Vornamens im Impressum
am 09.05.2008 von muepe.de | weblog peter müllerDas KG Berlin hat mit Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 5 W 41/08) entschieden, dass eine vorschriftswidrige Abkürzung des Vornamens des Geschäftsführers einer Gmbh & Co. KG im Impressum - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers (GRUR-RR 2007, 328 f.) - gemäß § 3 UWG als Bagatellverstoß und nicht als unlautere Wettbewerbshandlung zu werten sei. Eine …
Impressum - Angabe des Vornamens des Geschäftsführers
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Wieder eine Entscheidung zum Impressum: Eine vorschriftswidrige Abkürzung des Vornamens des Geschäftsführers einer Gmbh & Co. KG im Impressum ist - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers - gemäß § 3 …
KG Berlin: Bagatellverstöße - Die vorschriftswidrig abgekürzte Angabe des Vornamens der Vertretungsperson einer juristischen Person im Impressum und die fehlerhafte Belehrung über die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB können we
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 3 BGB-InfoV ist im Rahmen von Fernabsatzverträgen bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch der Name eines Vertretungsberechtigten anzugeben. Zu dem Na…
Gewerbliche Ebay Händler müssen Vornamen ausschreiben
Handakte WebLAWg / Gewerbliche Händler dürfen beim Handel auf der Auktionsplattform Ebay ihren Vornamen nicht abkürzen. Das hat das KG Berlin entschieden (KG Berlin (Beschl. v. 13.02.2007 - Az.: 5 W 34/07). In der Verwendung eines abgekürzten Vornamens sah das Geri…
KG Berlin: Abkürzen des Vornamens bei eBay-Powersellern wettbewerbswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Beschl. v. 13.02.2007 - Az.: 5 W 34/07: PDF) hat entschieden, dass das Nichtausschreiben des Vornamens eines Powersellers bei eBay wettbewerbswidrig ist.Die Antragsgegnerin hatte anstatt ihres vollständigen Vor- und Nachnamens R(...)…
Impressumspflicht: Abgekürzter Vorname eines Vertretungsberechtigten einer Gesellschaft ist Bagatelle
Die herrschende Meinung / Die unkorrekte bzw. unvollständige Angabe der erforderlichen Anbieterdaten ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschie…
Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung stellt Bagatellverstoß dar
Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 5 W 41/08) entschied das Kammergericht Berlin, das die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung lediglich einen Bagatellverstoß darstelle und daher nicht abmahnfähig sei. Im zugrunde liegenden…
KG Berlin: Abkürzung des Vornamens bei einem eBay-Powerseller rechtswidrig
advobLAWg / Beschluss des KG Berlin v. 13.02.2007, Az: 5 W 34/07 - PDF-Datei: Die Abkürzung des Vornamens bei einem Unternehmer (hier: eBay-Powerseller) ist wettbewerbswidrig und wettbewerbsrechtlich auch keine Bagatelle; die nur unvollständige Namensangabe un…
Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg
Blickpunkt Recht & Steuern / Im Bereich der Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg möchte das Bundesfinanzministerium ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 2005 nicht anwenden. Die Abziehbarkeit von Aufwendungen als Werbungskosten soll sich nach Ansi…
KG Berlin: Abkürzung des Vornamens bei einem eBay-Powersellers wettbewerbsrechtlich keine Bagatelle - Die nur unvollständige Namensangabe unterschreitet die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG nicht.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Abkürzung des Vornamens bei einem eBay-Powersellers ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Marktteilnehmer mehr als nur unerheblich i.S. des § 3 UWG zu beeinträchtigen. Die Nichtbeachtung der die Namensangabe betreffenden Informati…
Bagatellverstoß im Rahmen von Impressumsangaben
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Nach § 3 UWG sind nur solche unlauteren Wettbewerbshandlungen unzulässig, die nicht unerheblich sind. Bloße Bagatellverstöße sollen nicht zu Ansprüchen aus dem UWG führen. Fraglich ist jedoch stets, wo ein Bagatellverstoß aufhör…
BMF-Schreiben vom 9. August 2006 - IV C 3 - S 2211 - 21/06 -
STEUERRECHT / Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg (Drittaufwand) Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil IX R 25/03 vom 15. November 2005 Die Abziehbarkeit von Aufwendungen als Werbungskosten richtet sich beim abgekürzten Vertragsweg weiterhi…
