Kfz-Steuer für Wohnmobile

Der Bundestag hat eine Änderung der Kfz-Besteuerung für Wohnmobile, rückwirkend zum 1. Januar 2006, beschlossen.

Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) zum 1. Mai 2005 entfiel die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“. Daraus folgert die Finanzverwaltung auch kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen für Fahrzeugarten mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, insbesondere also für:

Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse, Wohnmobile, sog. Büro- oder Konferenzmobile.

Diese Fahrzeuge wurden bisher auf der Grundlage des ab 1. Mai 2005 aufgehobenen § 23 Abs. 6a StVZO und der daraus resultierenden höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung als der Gewichtsbesteuerung unterliegende „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) behandelt und damit wie LKW besteuert. Die seit Mai 2005 für diese Fahrzeuge vorgenommene PKW-Besteuerung vervielfachte teilweise die zu zahlende Kfz-Steuer.

Mit der jetzt beschlossenen Änderung des KraftStG wird die Besteuerung der von der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO betroffenen Kraftfahrzeuge neu geregelt. Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse, die nach ihren objektiven Beschaffenheitskriterien die Begriffsmerkmale für Personenkraftwagen erfüllen, sind ab dem 1. Mai 2005 aufgrund der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und der bestehenden Rechtslage – wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t – als Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten zu besteuern. Dies soll nach Artikel 1 Nr. 1 dieses Gesetzes auch für die sog. Mehrzweckfahrzeuge, Büro- oder Konferenzmobile sowie Pick-up-Fahrzeuge gelten, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.

Für Wohnmobile ist eine kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als Pkw vorgesehen. Um besondere Härten beim Übergang von der bisherigen Gewichtsbesteuerung zur hubraum- und emissionsbezogenen Besteuerung als Pkw nach § 8 Nr. 1 KraftStG zu vermeiden, erfolgt bis zum Jahr 2011 eine schrittweise Anpassung. Nach einem Bestandsschutz für das Jahr 2005 werden Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t über einen besonderen Tarif für die Jahre 2006 bis 2010 an die Pkw-Besteuerung herangeführt. Hierdurch soll ein Anreiz für die Nutzung und den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge bzw. zur Nachrüstung des vorhandenen Fahrzeugbestands geschaffen werden. Ab 2011 gilt dann ein dauerhafter Abschlag von 20 v. H. auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung als Pkw Rechnung.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bundestag , Stvzo

Erschienen 14. November 2006 auf http://www.meisen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Neues aus dem Bundesrat

Straßenverkehrsrecht | 28. Januar 2006 — Wohnmobile sollen wie Pkw besteuert werden „Der Bundesrat hat (am 21.12.2005) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrz…

BT: Kfz-Steuer für Wohnmobile beschlossen

STEUERRECHT | 11. November 2006 — Bereits am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf des Bundesrates “zur Änderung kraftfahrzeuglicher Vors…

Neue Besteuerung von Wohnmobilen erst ab dem 1. Januar 2006

Blickpunkt Recht & Steuern | 21. Mai 2008 — Die Kraftfahrzeugsteuer für aufgelastete Wohnmobile kann von der Finanzverwaltung nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgeri…

Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ab 1. Mai 2005 als PKW verfassungsgemäß

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. Juli 2008 — Mit Urteil vom 9. April 2008 II R 62/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ab 1. Mai 2005 auch bei Kraftfahrzeugen…

BFH: Besteuerung von Geländefahrzeugen als PKW verfassungsgemäß

Steuerpraxis | 9. Juli 2008 — Leitsatz 1. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO gilt ab 1. Mai 2005 auch für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ü…

Bundesverfassungsgericht: Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

fachanwaltsliste.de | 20. November 2010 — Pressemitteilung Nr. 107/2010 vom 19. November 2010 Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 1993/10 Für die Bemessung der Kr…

Bundesverfassungsgericht: Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

fachanwaltsliste.de | 20. November 2010 — Pressemitteilung Nr. 107/2010 vom 19. November 2010 Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 1993/10 Für die Bemessung der Kr…

Toyota Geländefahrzeuge: BFH: Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ab 1. Mai 2005 als PKW verfassungsgemäß…

STEUERRECHT | 2. Juli 2008 — BFH-Urteil vom 09.04.2008 - II R 62/07 Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 64 “Mit Urteil vom 9. April 2008 II R 6…

Kfz-Steuer für Wohnmobile

Rechtslupe | 5. Mai 2010 — Der Bundesfinanzhof beurteilt die rückwirkende Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t durch das Dritte Kraftf…

BVerfG: Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

STEUERRECHT | 19. November 2010 — BVerfG-Beschluss vom 30.10.2010 – 1 BvR 1993/10 Pressemitteilung Nr. 107/2010 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): “Für…