Alle Blogs » Kfz-Steuer auf Geländewagen

Kfz-Steuer auf Geländewagen

am 05.12.2005 von Blickpunkt Recht & Steuern

Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen konnten bisher als LKW nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 01.05.2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge daher seit Mai 2005 als Pkw nach Hubraum zu besteuern sind. An dieser Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hat nu das Finanzgericht Köln ernstliche Zweifel geäußert und gegen einen entsprechenden Kfz-Steuerbescheid eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Nach Ansicht des FG Köln ist bei diesen Fahrzeugen im Hinblick auf EG-Recht auch weiterhin eine „Gewichtsbesteuerung“ vorzunehmen. Gegen seine Entscheidung hat das Finanzgericht die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Das Verfahren betraf einen Geländewagen des Typs „Land Rover“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.810 kg. Nachdem das Finanzamt das Fahrzeug zunächst als Lastkraftwagen nach Gewicht besteuert hatte, stufte es den Wagen ab 1.5.2005 als PKW ein und besteuerte ihn nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Das Finanzgericht hat dem Steuerpflichtigen antragsgemäß vorläufigen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des entsprechenden Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsbescheids gewährt. In seiner Begründung schließt er sich dabei im wesentlichen der Argumentation des Steuerpflichtigen an. Nach Aufhebung der nationalen Bestimmung des § 23 Abs. 6a StVZO sei für die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen. Einschlägig sei insoweit Anhang II der EU-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001. Danach seien …

Erhebung der Kfz-Steuer

Handakte WebLAWg / Ab 01.08.2005 gelten in Bayern neue Regeln für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die Erhebung der Kfz-Steuer: Künftig ist Voraussetzung für die Kraftfahrzeug-Zulassung in Bayern, dass der Halter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeug…

ABBUCHEN IST PFLICHT

LawBlog / Wer keine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt, kriegt sein Auto möglicherweise nicht zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied jetzt laut beck-aktuell, dass das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung bestehen kann. Als …

Kfz-Steuer: G-Klasse kann nach Gewicht eingestuft werden

Steuerblog / Eine gute Nachricht für Fahrer des schweren Geländewagens Mercedes G-Modell hat das Finanzgericht Baden-Württemberg: Das Fahrzeug kann bei der Kraftfahrzeugsteuer auch nach dem 1.5.2005 weiter wie ein Lastwagen behandelt und nach Gewicht besteuert…

Keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen

Blickpunkt Recht & Steuern / Geländewagen wurden bisher nach den für LKW geltenden Regeln besteuert, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hatten, und zwar ungeachtet dessen, ob sie nach ihrer Bauart und Einrichtung vorwiegend zur Beförderung von Lasten ge…

Besteuerung schwerer Geländewagen

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss in einem Eilverfahren entschieden, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz gegenteiliger Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie e…

Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Finanzgericht Köln hatte in einem Beschluss vom 28.11.2005 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ernstliche Zweifel an der Auffassung der Finanzverwaltung geäußert, dass Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit…

Kfz-Steuer für Wohnmobile

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundestag hat eine Änderung der Kfz-Besteuerung für Wohnmobile, rückwirkend zum 1. Januar 2006, beschlossen. Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) zum 1. Mai 2005 entfiel die verkehrsrechtliche…

Besteuerung schwerer Geländewagen nach Hubraum

Blickpunkt Recht & Steuern / Auch vom Finanzgericht Hamburg liegt jetzt ein Urteil zur Hubraumbesteuerung schwerer Geländewagen vor. Dnach ist ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nicht nach Gewicht, sondern – wie ein PKW – nach Hu…

Besteuerung schwerer Geländewagen nach Hubraum

Blickpunkt Recht & Steuern / Auch vom Finanzgericht Hamburg liegt jetzt ein Urteil zur Hubraumbesteuerung schwerer Geländewagen vor. Dnach ist ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nicht nach Gewicht, sondern - wie ein PKW - nach Hubr…

Hubraum statt Gewicht sei entscheidend

Kreuzberger Verkehrsrecht / meint das Finanzgericht Hamburg: Ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen kann auch nach Hubraum besteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Hamburg am 21.05.2007 und bestätigte damit eine Entsc…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Udo Meisen

Eine Vielzahl juristischer Informationen zum Thema Recht & Steuern

» Blickpunkt Recht & Steuern

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »