Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 Euro eingeschaltet
am 08.08.2007 von Rechtblog
Unfallgeschädigte dürfen nicht ohne Weiteres einen Kfz-Sachverständigen mit der
Begutachtung des Schadens beauftragen und dann die Kosten der Begutachtung von
der gegnerischen Versicherung ersetzt verlangen. Die Einschaltung eines
Sachverständigen muss vielmehr unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
erforderlich und zweckmäßig sein. Dies ist regelmäßig erst bei Schäden ab 700
Euro der Fall.
Quelle: LG Coburg 20.7.2007, 33 S 36/07:
Berichtet im Verkehrszivilrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien und Steuern
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