Kfz-Massenabgleich in Bayern bleibt umstritten

Pressemitteilung vom 23.09.2009:

Kfz-Massenabgleich in Bayern bleibt umstritten

Das Verwaltungsgericht München[1] hat heute in erster Instanz die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern abgewiesen (Az. M 7 K 08.3052). Zur Begründung führte der Vorsitzende Richter aus, weil in Bayern derzeit nur an 13 Standorten kontrolliert würde, liege lediglich eine stichprobenartige Kontrolle vor. Weil die Sache von grundsätzlicher Bedeutung sei und man aufgrund der guten Argumente des Klägers auch anderer Auffassung sein könne, ließ das Gericht aber die Berufung gegen sein Urteil zu.

Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als „Freiheitsredner“[2] engagiert, möchte Berufung gegen das Urteil einlegen: „Das Gericht hat mich ermutigt, in die Berufung zu gehen. Wenn die Finanzierung gesichert werden kann, werde ich das auf jeden Fall tun. 50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden.“ Um die Prozesskosten für die Berufung von bis zu 2.500 Euro aufzubringen, ruft Benjamin Erhart auf seiner Homepage ab sofort zu Spenden auf: blog.tladesignz.com/kennzeichenscanning/

„Die mündliche Begründung des heutigen Urteils überzeugt mich nicht“, kommentiert der Jurist Patrick Breyer, der den Kläger am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht München vertreten hat. „Im Gesetz ist nicht festgelegt, wie viele Geräte wo zum Einsatz kommen; das kann sich jederzeit ändern. In Großbritannien werden schon heute eine dreistellige Zahl von Kreuzungen im gesamten Land dauerüberwacht und die passierenden Fahrzeuge für die Dauer von zwei Jahren gespeichert.“

Ein Polizeidirektor erklärte in der heutigen Verhandlung, Bayern verfüge zurzeit über 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich. 22 Anlagen würden an 12 festen Standorten eingesetzt, 3 Anlagen könnten mobil eingesetzt werden. Nach Berechnungen des Klägers werden in Bayern 5 Mio. Fahrzeuge monatlich abgeglichen. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde bisher nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, wobei der Verdächtige auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.

Der Kläger Benjamin Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Je nach Lichtverhältnissen würden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung erfolge oft zu Unrecht. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würd…

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Themen: Juristisches , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Kfz-kennzeichenscanning , Jurist , Kommentiert , Patrick Breyer

Erschienen 23. September 2009 auf http://www.daten-speicherung.de.

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