OLG Düsseldorf: Keine Kennzeichenrechtsverletzung durch Keyword-Advertising
Kanzlei Kremer | 12. Februar 2007 — Nach der “AdWord” kritischen Rechtsprechung aus Braunschweig setzt das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt einen Gegenpunkt. Nac…
Neues im Dauerstreit um die Google AdWords: In dem Rechtsstreit des Tapetenherstellers AMERICAN BLIND & WALLPAPER FACTORY, INC., gegen den Suchmaschinenbetreiber GOOGLE Inc. vor dem Bezirksgericht von San Jose/Kalifornien hat die Klägerin nach mehr als vier Jahren das Handtuch geworfen. Der Vergleich, der am Freitag, den 31.08.2007 geschlossen wurde, und nach dem Google keinerlei Entschädigung an American Blinds zahlt, bedeutet im Ergebnis eine Niederlage für American Blinds und einen Sieg für Google. So sieht es auch die Mehrzahl der Kommentatoren, etwa hier und hier. Google sieht seine Trademark Policy in Bezug auf die AdWords bestätigt sieht. Danach darf Google auch Werbefläche im Zusammenhang mit Suchwörtern verkaufen, die markenrechtlich geschützt sind, und zwar auch an Wettbewerber des jeweiligen Markeninhabers. Zum Hintergrund: Google schaltet bei der Suche nach bestimmten Begriffen kontextsensitive Anzeigen. Wer beispielsweise nach "Toaster" sucht, findet oberhalb der Suchergebnisse sowie in einer separaten Spalte rechts daneben Anzeigen, die die Werbenden zum Stichwort "Toaster" schalten möchten, mit denen sie also die potentiellen Kunden von Toastern erreichen möchten. Das erlaubt eine zielgruppenspezifische Ansprache. Der Werbeplatz neben den entsprechenden Suchergebnissen wird dabei im Wege einer Versteigerung vergeben. Das jeweils höchste Gebot erhält den Platz. Das Verfahren ist automatisiert; die Anzeigen werden automatisch geschaltet, ohne dass ein Mitarbeiter von Google sie händisch platzieren muss. Angesichts der Menge an beworbenen Suchwörtern würde dies einen immensen Personalaufwand erfordern. Markeninhaber haben sich in der Vergangenheit wiederholt darüber beschwert, dass Wettbewerber ihre Marken für kontextsensitive Anzeigen benutzten. Das liegt teils daran, dass die Werbenden direkt auf die Marken ihrer Wettbewerber als AdWords bieten. Zum Teil ist es aber auch so, dass Google aus dem Themenumfeld, in dem dem Werbende seine Produkte anbieten möchte, weitere Schlagwörter vorschlägt, die viel nachgefragt werden. Und dabei handelt es sich eben teils um die Marken und sonstigen Kennzeichen von Wettbewerbern. In Deutschland ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt. Ein Urteil des BGH zur Frage steht aus. Es existieren allerdings zahlreiche instanzgerichtliche Urteile, die unterschiedlich ausfallen. Eine Tendenz ist schwer auszumachen, aber es scheint so, als bekäme Google in letzter Zeit leichten Rückenwind. Verfahren gegen Google: Die meisten Verfahren zur Frage richteten sich nicht gegen Google selbst. Schon im Jahr 2003 entschied das LG München, dass in der Verwendung fremder Marken als AdWords zwar eine Markenverletzung liegen könne, dass aber Google als Störerin lediglich ab Kenntnis von der Markenverletzung hafte. Ein weiteres Verfahren gegen Google um die AdWords führte zu den Urteilen des LG Hamburg vom 21.09.2004 (MMR 2005, 631) und das Berufungsurteil des Hans. OLG Hamburg vom 04.05.2006, das die Entscheidun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. September 2007 auf http://servicemarks.blogspot.com/.
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MEDIEN INTERNET und RECHT | 17. Mai 2008 — 1. Die Schaltung einer AdWords-Anzeige mit einem, zu einem geschützten Zeichen "weitgehend passenden Keyword" kann eine kennzeiche…
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Markenrecht-Blog.de | 10. August 2007 — Das OLG Braunschweig hat am 12. Juli ein gut begründetes Urteil zur Verwendung fremder Marken in Adwords verkündet. Aus den Lei…
maas_rechtsanwälte | 15. August 2007 — Wer seine Waren und/oder Dienstleistungen im Internet präsentiert, möchte natürlich von möglichst vielen Kunden gefunden werden…