Kennzeichenverletzung - § 143 MarkenG - Vorsicht Mitarbeiter
am 15.01.2007 von MCNeubert lawblog
Gegen einen meiner Mandanten wurde eine Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung gem. §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 143 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MarkenG erlassen.
Mein Mandant arbeitet sporadisch für eine Firma, die bei Motorsportveranstaltungen einen Stand mit Fanartikeln betreibt. Er erhält dafür keine Provision sondern einen Festpreis pro Wochenende. Vor jedem Wochenende übernimmt er den Transporter der Firma mit dem Verkaufsstand und der Ware. Beim Auspacken bemerkte er dann, dass sich in einer Tasche mehrer T-Shirts mit “Vallentino Rossi” Aufdruck befanden, die offensichtlich keine Originale sondern Plagiate waren. Aus diesem Grund dekorierte er diese T-Shirts nicht, ließ sie aber wohl im hinteren Bereich des Standes in einer Tasche liegen. Aufgrund einer Anzeige durch den Vertreter der Markeninhaberin wurden viele Stände auf einer Veranstaltung am Sachsenring überprüft - wie die besagten T-Shirts letztlich entdeckt wurden (ob durch die Zollbeamten, weil die Shirts sichbar waren oder durch den Rechtsanwalt, der den Stand “durchsuchte”) konnte nicht ganz geklärt werden. Jedenfalls wurden die T-Shirts beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In der Verhandlung räumte der Staatsanwalt zwar ein, er gehe nicht mehr von einem gewerbsmäßigen Handeln aus aber sehe weiterhin den Besitz der Plagiate. Den Vorsatz wollte der Richter nicht …
motoGP auf dem Sachsenring - Vorsicht beim Verkauf von Plagiaten
MCNeubert lawblog / Vom 13. bis 15. Juli 2007 findet wieder der Motorrad Grand Prix von Deutschland auf dem Sachsenring statt. Durch Erfahrungen aus dem letzten Jahr weiß ich, dass Vertreter von Markeninhabern die vielen Stände mit Fanartikeln auf Plagiate überprüf…
Kein Piratenschädel
Streitsache / Blog / Totenkopf ist nicht gleich Totenkopf. Das gilt zum Beispiel, wenn der Totenkopf der vielleicht als Piratenschädel durchgehen sollte, tatsächlich das Symbol der SS-Totenkopfverbände ist. Diese Erfahrung macht gerade Wal-Mart in den USA, wo T-Shirt…
T-Shirts bei SPREADSHIRT
DPMS INFO / Seit gestern habe ich meinen eigenen SPREADSHIRT-Partnershop: DPMS SHIRTS - RECHTLUSTIGE T-SHIRTS VOM RECHTSANWALT “Arm in Berlin, aber schön angezogen, das ist das Motto für diesen Shop, der damit hilfsbedürftige Kinder aus notleidenden Fam…
Marken auf T-Shirts – keine Verletzung durch Aufdruck Ich ben ne Kölsche Jung
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Landgericht Köln (Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07) hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Aufdruck "Ich ben ne Kölsche Jung" auf einem T-Shirt eine Verletzung der Marke "Kölsche Jung" darstellt. De…
Modehaus „Adler“ zieht Hakenkreuz-T-Shirts zurück
ElbeBlawg / Die Polizei hat T-Shirts mit Hakenkreuzmotiven in einer Filiale der Modehauskette „Adler“ beschlagnahmt. Nach Angaben eines Sprechers waren in Damenoberteile mehrere rund ein Zentimeter große Hakenkreuze in bunte Muster eingearbeitet…
Modekette Adler verkaufte scheinbar unwissentlich Hakenkreuz-T-Shirts
strafblog / Eine reichlich merkwürdige Geschichte berichtet heute das HANDELSBLATT in seiner Online-Ausgabe. Da geht eine arglose Frau in Oldenburg durch die Fußgängerzone und wird von ausländischen Mitbürgern scheinbar völlig grundlos als rechtsradikal be…
§§-Zeichen auf T-Shirts - zukünftig eine Markenverletzung?
advobLAWg / Vor dem europäischen Markenamt läuft derzeit der Versuch, das Paragraphenzeichen zu monopolisieren, berichtet Markenbusiness. Im September 2006 hatte die Kanzlei Linklaters für die juristische Person Troy Moorhouse aus Brooklyn, USA, die Marke be…
OLG Hamburg: Satirische AOL-T-Shirts keine Markenverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 05.01.2006 - Az.: 5 W 1/06) hatte darüber zu entscheiden, ob Abi-T-Shirts, die die das Logo des bekannten Unternehmens AOL verwenden, Markenrechte verletzen.Die Antragsgegnerin hatte das AOL-Logo verwendet und im Vordergr…
