Missbrauch von Domainnamen - Löschung!
kanzlei.biz | 2. November 2011 — Eigener Leitsatz: Wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Regi…
Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain “.de” vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort “regierung” und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. “regierung-oberfranken.de”).
Der Kläger, der für seine Regierungsbezirke ähnliche Domainnamen hat registrieren lassen (z.B. “regierung.oberfranken.bayern.de”), verlangt von der Beklagten, die Registrierung dieser Domainnamen aufzuheben. Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt a.M. haben der Klage stattgegeben.
Nachdem die umstrittenen Domainnamen inzwischen gelöscht worden und diese Domainnamen für den Kläger registriert sind, hat der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Da sich die Beklagte der Erledigungserklärung nicht angeschlossen hatte, musste heute darüber entschieden werden, ob die Klage ursprünglich begründet war. Diese Frage hat der BGH in seinem heute verkündeten Urteil bejaht und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Zwar treffen die DENIC, die die Aufgaben der Registrierung der Domainnamen ohne Gewinnerzielungsabsicht erfüllt, nach der Entscheidung “ambiente.de” des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Mai 2001 – I ZR 251/99, BGHZ 148, 13) nur eingeschränkte Prüfungspflichten. Bei der Registrierung selbst, die in einem automatisierten Verfahren allein nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgt, muss keinerlei Prüfung erfolgen. Aber auch dann, wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Diese Voraussetzungen lagen im Streitfall vor. Bei den Namen, auf deren Verletzung der Kläger die DENIC hingewiesen hat, handelt es si…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Oktober 2011 auf http://www.ra-juedemann.de.
kanzlei.biz | 2. November 2011 — Eigener Leitsatz: Wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Regi…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 27. Oktober 2011 — BGH, Urteil vom 27.10.2011 - I ZR 131/10 - regierung-oberfranken.de; Vorinstanzen: LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.11.2009 - 21 O…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 27. Oktober 2011 — Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC…
Rechtslupe | 28. Oktober 2011 — Liegt ein eindeutiger Missbrauch eines Domain-Namens vor, hat die DENIC diesen zu löschen. So hat der Bundesgerichtshof in de…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 28. Oktober 2011 — BGH, Urteil vom 27.10.2011, Az. I ZR 131/10 § 12 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGB Der BGH hat entschieden, dass die DENIC im Ei…
Anja Neubauer | 27. Oktober 2011 — Wie der BGH in seiner Pressemitteilung 172/2011 vom 27.10.2011 mitteilte, wurde nun in dem Verfahren - I ZR 131/10 – (“regie…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 27. Oktober 2011 — BGH Urteil vom 27.10.2011 I ZR 131/10 regierung-oberfranken.de Der BGH hat entschieden, dass die DENIC Domains bei eindeutigen Mis…
RA Dr. Böttner | 3. November 2011 — DENIC / Domainnamen / Missbrauch / Löschungsanspruch / Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 172/2011 vom 27.10.2011 Die Kon…
Depesche quinta essentia | 4. November 2011 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.10.2011 (Aktenzeichen: I ZR 131/10) entschieden, dass die DENIC Domainnamen in Fällen e…
Dr. Graf | 4. November 2011 — Rechtsnormen: §§ 12, 823 Abs. 1, 1004 BGB Mit Urteil vom 27.10.2011 (Az. I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de) hat der BG…