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Kennen Sie Neckermann Reisen?

am 16.12.2006 von RA J. Melchior, Wismar

Kennen Sie Neckermann Reisen? Wirklich? Mit diesem Slogan wirbt der Reisekonzern u.a. im Fernsehen.
Ja, kenne ich. Meine Mandantin hatte dort eine Reise nach Vietnam zum Preis von 2.234.- € gebucht und die vertraglich vereinbarte Anzahlung von 448.- € sofort geleistet.
Kurz danach meinte Neckermann, man habe bei der Preisberechnung einige Zuschläge vergessen, der korrekte Preis der Reise belaufe sich auf 3.064.- €. Daher fechte man den Vertrag „aufgrund eines beachtlichen Erklärungsirrtums an und biete der Mandantin die Reise erneut zu dem erhöhten Preis an.
Hiermit war die Mandantin nicht einverstanden. Neckermann wurde daher mit anwaltlichem Schreiben aufgefordert, die Reise zu dem vereinbarten Preis zu erbringen. Eine Reaktion hielt man dort offensichtlich ebenso wenig für notwendig wie eine Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung.
Erst als dann ein Rechtsstreit u.a. wegen Rückzahlung dieser Anzahlung geführt wurde, meldete sich Neckermann und schrieb der Mandantin, man habe die Reise storniert und fordere sie auf, den Restbetrag von 2.330.- € zu zahlen. Offensichtlich weiß in dem Laden die eine Hand nicht, was die andere tut. Es ging sogar so weit, dass noch ein Inkassobüro mit der Geltendmachung der angeblichen Forderung beauftragt wurde.
Was Neckermann allerdings davon abhielt, die Anzahlung zurückzuzahlen, blieb auch im Prozess völlig unklar. Der Vortrag der gegnerischen Kollegen erschöpfte sich in seitenlangen Zitaten anderer und hier …

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