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KENNE SIE NICHT

am 29.10.2005 von http://www.lawblog.de

Um 21 Uhr ruft mich Frau G. an. Sie ist gerade auf einer belebten Düsseldorfer Straße von der Polizei aus ihrem Auto geholt worden - wegen Suizidgefahr. Wie sich herausstellt, hat ihre Mutter telefonisch bei der Polizei behauptet, Frau G. wolle sich das Leben nehmen. Darauf nahm die Polizei den Wagen kurzerhand in die Fahndung.
Jetzt sitzt Frau G. auf der Wache. In Handschellen. Die Beamten wollen Frau G. einweisen lassen. Da sie das nicht entscheiden können, bitte ich Frau G., mich später aus dem Landeskrankenhaus noch einmal anzurufen, wenn sie mit dem Arzt und dem Beamten des Ordnungsamtes spricht.
Das tut Frau G. Kurz vor Mitternacht. Der im Zimmer anwesende Arzt weigert sich, mit mir zu sprechen. Nicht einmal auf den Hinweis, dass ich Frau G. kenne und ihm vielleicht wichtige Informationen zu ihr und ihrem familären Umfeld geben kann.
Der Herr vom Ordnungsamt will ebenfalls nicht telefonieren. Erst als ich ihn durch meine Mandantin nach seinem Namen, seiner Amtsstellung und dem Namen des Arztes fragen lasse, ist er dran.
Ich erkundige mich bei ihm, welche tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr sprechen - außer den Anrufen bei der Polizei. Zunächst erzählt er was von einer Fahndung und zwei Polizeiberichten. “Da war ja mächtig was los, bis die Ihre Mandantin gefunden habe.” Ich bohre weiter, will wissen, was er an verwertbaren Belegen in der Hand hat.
Da es anscheinend nichts gibt außer der Panikmache einer (psychisch erkrankten) Mutter, schwenkt er plötzlich um. “Ich sage gar nichts mehr, ich weiß doch gar nicht, ob Sie …

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