Große Treber, ganz klein
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Ken Jebsen (der zum Glück nicht wirklich so bescheuert heißt) hat geklagt, in Postdam, beim Arbeitsgericht.
Falls Sie nicht sofort wissen, um wen es hier geht (seinen echten Namen kennen wir auch nicht):
Der Ken ist ein Radiomoderator. Er war mal einer im richtigen Radio (jetzt eher im Netz), beim RBB. Grund des Streits, der letztes Jahr ausbrach, ist, dass eben der RBB (übrigens ebenfalls leicht namensverwirrt, daher auch als rbb bekannt – obwohl sich bei „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ eigentlich nur große Anfangsbuchstaben der großen Art regen, aber lassen wir das mal) sich nach der offiziellen Sprachregelung von ihm „getrennt“ hat.
Der Grund für die „Trennung“ lässt sich hier kaum abschließend aufarbeiten, denn das Internet quillt damit ohnehin über (suchen Sie mal auf Google nach „Ken Jebsen“ UND „Henryk M. Broder“).
Letztgenannter ist indirekt auch irgendwie ein Grund für die Kündigung.
Denn auf seinem Blog „die Achse des Guten“ hatte er schlicht die E-mail abgedruckt, die Ken ihm geschrieben hatte – genauer gesagt, hatte Broder den Ken nach einem Beitrag um eine Stellungnahme ersucht. Einem Beitrag von Ken, den man als antisemitisch und dämlich einstufen könnte (Broder war dezidiert dieser Meinung). Kens Antwort war ziemlich oberpeinlich, der Satz, der traurigste Berühmtheit hat, lautete wörtlich:
„ich weis, wer den holocaust als PR erfunden“ [sic!]
Auch der Dienstherr hatte ja Probleme mit der Groß-/Kleinschreibung, zumindest mit der, also geschenkt.
Da kann man nicht viel sagen, und sei es nur, weil dem einem vielleicht erst einmal die Spucke wegbleibt oder dem anderen schlecht wird – aber wer so etwas bemerkenswert Dämliches schreibt, eröffnet natürlich eine neue Kategorie des geistigen Bodennebels, wenn er so ein Zeug ausgerechnet an Henryk Broder schreibt. Dass ein journalistischer Mittvierziger (Ken) keine Ahnung hat, mit wem er es da zu tun hatte, klingt wenig glaubwürdig. Ken hat natürlich auch zwischenzeitlich Fans, die ihn „verteidigen“, aber leider nicht schreiben können und auch sonst irgendwie nicht verstanden haben, worum es bei der Kritik geht (ein besonders unverständiges Exemplar ist hier anzuschauen).
Jetzt hat sich der RBB/rbb also „getrennt“, Ken klagt, der RBB/rbb sagt, Ken habe Absprachen nicht eingehalten, Kens „Anwälte“ (hat man jetzt immer im Plural, seit Wulff…) finden, es läge kein Kündigungsgrund vor. Hat alles also das Zeug zur zweiten Eva Herman.
Was ist der (interessante) Punkt?
Na, bei der Herman (die tatsächlich auch nicht so heißt, sondern mit Nachnamen „Herrmann“, was ihr wohl zu viele Buchstaben waren) gab es bekanntlich eine arbeitsrechtliche Hürde. Sie hatte keinen Arbeitsvertrag und musste zwecks Kündigungsschutz erst einmal versuchen, in den Arbeitnehmerstatus zu gelangen (was die Gerichte ihr aber versagten).
Bei Ken gibt es zwei …
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. Januar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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