Moabit, wie es leibt und lebt
kanzlei-hoenig.de | 29. Juni 2006 — Der Mandant wurde wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das (milde…
Es ist eine Strafsache, die ein Team von drei erfahrenen Staatsanwälten beschäftigt und die sich mit Ermittlungsakten herumschlagen, die wegen ihres Umfangs dem Laderaum eines Kleintransporters gut zu Gesicht stünden. Reichlich Strafverteidiger vertreten zahlreiche Beschuldigte, einige davon sind bzw. waren inhaftiert.
Eine hochkarätig besetzte Spezialabteilung ist notwendig, um ein solches Verfahren zu stemmen.
Es war nicht ganz einfach, aber nach ein paar Wochen ist mir es schließlich gelungen, die Staatsanwälte und den Haftrichter davon zu überzeugen, daß der Mandant nicht weglaufen wird, wenn man ihn aus der Untersuchungshaft entläßt.
So richtig überzeugend scheine ich dann doch nicht gewesen zu sein. Denn das Gericht hat den Haftbefehl nicht aufgehoben, sondern nur außer Vollzug gesetzt. Dem Mandanten wurden ein ganze Reihe von Auflagen gemacht, die sicher stellen sollen, daß er nicht doch abhaut.
Unter anderen war ihm aufgeben:
Er muss jeden Aufenthaltswechsel der Staatsanwaltschaft Potsdam zu dem Aktenzeichen “007 Js 10999/10 Wi” mitteilen.
Genau das hat er – über seinen Strafverteidiger – auch gemacht, nachdem er aus der Haft entlassen wurde und – statt in seiner alten Wohnung zu bleiben – umgezogen ist.
teile ich unter Bezugnahme auf den Haftverschonungsbeschluß vom 31. Juni 2011 mit, daß Herr Wilhelm Brause ab sofort unter folgender Anschrift erreichbar ist und sich dort aufhält:
Statt der erbetenen Empfangsbestätigung erhalte ich die folgende Nachfrage:
Nota bene: Unterschrieben ist diese Anfrage nicht von einem Anfänger, sondern von einem ausgewachsenen Oberstaatsanwalt. Wohnsitzwechsel, da muß der Profi ran!
Weil es unter Umständen nicht schnell genug gelingt, eine amtliche Meldebestätigung zu bekommen, – schließlich handelt es sich um eine Chefsache – habe ich per ganz eiligem Fax mitgeteilt, was es mit den be…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. August 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
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