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Keiner will die Kopper-Akten

am 23.01.2006 von strafblog

Ich habe ja bereits vor einigen Tagen über das Thema Insiderhandel und Hilmar Kopper gebloggt und darauf hingewiesen, dass Wirtschaftsbosse nun mal miteinander reden. Wobei ich natürlich keine Ahnung davon habe, ob und gegebenenfalls was Herr Kopper und Herr Ackermann miteinander verhackstückt haben. Die Staatsanwaltschaft weiß da möglicherweise mehr als ich. Aber die weiß dafür scheinbar nicht so recht, ob sie zuständig ist. Oder besser: Welche Staatsanwaltschaft zuständig ist. Jedenfalls streiten sich die Strafverfolgungsbehörden Stuttgart und Frankfurt über diese Frage. Die Stuttgarter Staatsanwälte haben die Akten nämlich, wenn man der Frankfurter NEUE PRESSE folgt, nach Frankfurt abgegeben, weil die Insiderinformationen dort weitergegeben worden sein sollen. Die Frankfurter Kollegen haben die Akten aber postwendend nach Stuttgart zurück geschickt, weil mögliche Tathandlungen von dort aus begangen worden sein sollen. Die Stuttgarter bleiben indes dabei, dass Frankfurt zuständig sei. Vielleicht haben der Kopper und der Ackermann die sensiblen Informationen ja telefonisch ausgetauscht und einer saß dabei in Stuttgart und einer in Frankfurt und niemand weiß so ganz genau, wer wo gesessen hat??? Und wo war zu der Zeit eigentlich der Jürgen Schrempp, um den es ja eigentlich ging? Aber das hat mit der Zuständigkeit vermutlich nix zu tun, deshalb streiche ich die Frage gleich wieder. Ich habe aber die große Sorge, dass noch Aktenstücke verloren gehen könnten, wenn die Akten noch oft hin und her geschickt werden. Zuletzt habe ich mal in irgendeiner Zeitung gelesen, dass ein Brief von Berlin nach Düsseldorf 12 oder 14 Jahre unterwegs war. Wenn das mit den Kopper-Akten passiert, ist die Sache womöglich verjährt, bevor die da ankommen, wo sie letztlich hingehören. Aber ich verstehe natürlich auch jeden Staatsanwalt, der die Sache nicht bearbeiten will, weil er womöglich gar nicht zuständig ist. Wo kämen wir denn auch hin, wenn so ein Staatsanwalt die Sache ganz ungeprüft einfach an sich reißen würde? Nachher würde der noch als „verfolgungsgeil“ verunglimpft. Da ist es schon fast durch ein Notwehrrecht gedeckt, wenn man die Sache loswerden will, oder?



Autor: RA Rainer Pohlen

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