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Keine Zweitwohnungssteuer für Studentenbude

am 17.01.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern

In mehreren Urteilen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf Klagen von Studierenden aus Wuppertal stattgegeben, die sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer gewehrt haben. Allen Klägern ist gemeinsam, dass sie mit Erstwohnsitz im Elternhaus gemeldet sind und ihnen dort ihr Kinderzimmer zur Verfügung steht. Der Nebenwohnsitz befindet sich in der Studentenbude/-wohnung in Wuppertal. Das Verwaltungsgericht sieht die Voraussetzungen für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz nicht als gegeben an. Das Innehaben einer Zweitwohnung stellt sich nur dann als Aufwendung im Sinne des Gesetzes dar, wenn auch eine Erstwohnung innegehabt wird. Dies …

Zweitwohnungssteuer für Studentenbude als Nebenwohnsitz unzulässig

Recht und Alltag / Die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat kürzlich durch Urteile (Az.: 25 K 2703/07 u.a.) Klagen von Studierenden aus Wuppertal stattgegeben, die sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer gewehrt haben. Allen Klä…

VG Düsseldorf: Zweitwohnungssteuer für Studenten kann rechtswidrig sein

JuracityBlog / Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 25 K 2703/07 u.a.) hatte sich mit Zweitwohnungssteuerforderungen der Stadt Wuppertal an Studenten zu befassen. In allen Fällen hatten die Studenten sich in Wuppertal sog. Studentenbuden angemietet. Be…

Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und be…

OVG M-V: Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studenten in sogenannten „Kinderzimmerfällen“ rechtswidrig

walfischbucht / In fünf Entscheidungen hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern die Heranziehung von Studenten, die an ihren Studienorten in Rostock bzw. Neubrandenburg mit Nebenwohnsitz gemeldet waren und daneben ihren Erstwohnsitz am W…

Zweitwohnungssteuer für Berliner Studenten

Blickpunkt Recht & Steuern / Studenten, die in Berlin eine Wohnung unterhalten und gleichzeitig an einem anderen Ort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg Zweitwohnungssteuer nach dem Berliner Zweitwohnungssteuergese…

Keine Zweitwohnungssteuer nur für Auswärtige

Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Zweitwohnungssteuersatzung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn sie die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer nur von Auswärtigen anordnet. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Gießen anhand der Zweitwohnsteuer…

OVG Rheinland-Pfalz (6 B 11579/06.OVG) : Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Recht für Verbraucher / Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwa…

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RA Udo Meisen

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