Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten

Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit seine bereits im Eilverfahren getroffene Entscheidung zur Zweitwohnungssteuer für Studentenbuden.

Der Kläger ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit Nebenwohnsitz in seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt forderte von ihm für die Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer in Höhe von 340,00 € jährlich. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die von der Stadt Mainz eingelegte Berufung zurück und bestätigte damit seinen Eilbeschluss vom 29. Januar 2007 (vgl. Pressemitteilung Nr. 7/2007).

Eine Zweitwohnungssteuer könne nur erhoben werden, wenn für eine weitere Wohnung ein besonderer Aufwand betrieben werde, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe und deshalb eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen vermuten lasse. An dem danach für die Steuererhebung erforderlichen Wohnen in zwei Wohnungen fehle es im Allgemeinen bei Studenten, die in der elterlichen Wohnung melderechtlich ihre Hauptwohnung beibehielten. Denn über die ihnen von den Eltern überlassenen Räumlichkeiten stehe Studenten in der Regel keine tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht zu, so dass sie dort nicht Inhaber einer Erstwohnung im steuerrechtlichen Sinne seien. Deshalb könnten sie am Studienort auch keine zweite Wohnung innehaben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Oberverwaltungsgericht hat gegen sein Urteil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Nachdem zwischenzeitlich der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die Zweitwohnungssteuer für Studentenbuden bejaht hat, dürfte es damit dem BVerwG obliegen, eine endgültige Antwort zu finden.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2008 - 6 A 11354/07.OVG

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Mainz , Eltern , Landau , Pfalz , Haushalt

Erschienen 30. Mai 2008 auf http://www.meisen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten - Bestätigung vorläufiger Entscheidung

Lichtenrader Notizen | 30. Mai 2008 — Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.05.2008: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohn…

Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Die herrschende Meinung | 16. Juni 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…

OVG: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Rechtblog | 30. Mai 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…

OVG Koblenz: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. August 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…

Zweitwohnungssteuer Koblenz: OVG Koblenz: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

STEUERRECHT | 31. Mai 2008 — OVG Koblenz Urteil vom 22.04.2008 - 6 A 11354/07.OVG Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet is…

OVG Rheinland-Pfalz (6 B 11579/06.OVG) : Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Recht für Verbraucher | 13. Februar 2007 — Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für …

Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz Student: Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten

Lichtenrader Notizen | 13. Februar 2007 — Pressemitteilung: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am …

Nebenwohnsitz: Nebenwohnsitz: Student muss keine Zweitwohnungsteuer zahlen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 31. Oktober 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…

OVG Koblenz: Keine Zweitwohnungs-Steuer bei Nebenwohnsitz am Studienort

spam-abwehren.de | 10. August 2008 — Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Student, der an seinem Studienort einen Nebenwohnsitz nimmt, nicht…

Zweitwohnungssteuer Wismar: OVG M-V: Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Studenten in sogenannten „Kinderzimmerfällen“ rechtswidrig

walfischbucht | 6. August 2007 — In fünf Entscheidungen hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern die Heranziehung von Studenten, die an …

Lost redirect