Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Die herrschende Meinung | 16. Juni 2008 — Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zu…
Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.05.2008: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit Nebenwohnsitz in seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt forderte von ihm für die Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer in Höhe von 340,00 € jährlich. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die von der Stadt Mainz eingelegte Berufung zurück und bestätigte damit seinen Eilbeschluss vom 29. Januar 2007 (vgl. Pressemitteilung Nr. 7/2007). Eine Zweitwohnungssteuer könne nur erhoben werden, wenn für eine weitere Wohnung ein besonderer Aufwand betrieben werde, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe und deshalb eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen vermuten lasse. An dem danach für die Steuererhebung erforderlichen Wohnen in zwei Wohnungen fehle es im Allgemeinen bei Studenten, die in der elterlichen Wohnung melder…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Mai 2008 auf http://rafranke.blogspot.com.
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