Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten
Pressemitteilung: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren. Der Antragsteller ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit Nebenwohnsitz in seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt forderte von ihm für die Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer in Höhe von 340,00 € jährlich. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Steuerbescheid anzuordnen, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht gab dem Antragsteller jedoch Recht. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von Studierenden, die am elterlichen Wohnsitz mit Hauptwohnung gemeldet seien und am Studienort eine Nebenwohnung nutzten, verstoße gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Der Studierende habe bereits keine rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die in der elterlichen Wohnung genutzten Räumlichkeiten und deshalb im steuerrechtlichen Sinne keine Hauptwohnung inne. Darüber hinaus sei die Zweitwohnungssteuer nur gerechtfertigt, wenn das Innehaben einer weiteren Wohnung n…
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Erschienen 13. Februar 2007 auf http://rafranke.blogspot.com.
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