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Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten

am 16.07.2005 von Lichtenrader Notizen

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil vom 16.02.2005 - AZ 5 A 118/04 - - gefunden über Spiegel-online - der Klage einer Lüneburger Studentin stattgegeben, die sich dagegen wehrte, 146,40 EURO Zweitwohnungssteuer im Jahr zahlen zu sollen.Die 1981 geborene Klägerin studiert seit Herbst 2001 an der Universität Lüneburg Pädagogik. Mit Hauptwohnsitz ist sie in Celle gemeldet, wo sie ein Zimmer im Hause ihrer Mutter hat. Lü-neburg ist ihr Nebenwohnsitz, hier teilt sie sich mit einer Mitstudentin eine 42 m² große abge-schlossene Wohnung. Sie finanziert ihr Studium durch BAFöG und durch eine Tätigkeit als Hilfslehrerin.
Wer eine Zweitwohnung haben soll, muss auch eine Erstwohnung haben. Das ist bei der Studentin nicht der Fall. Im Hause ihrer Mutter in Celle hat sie keine eigene abgeschlossene (Erst-)Wohnung mit Küche oder Kochgelegenheit, eigener Toilette und Bad. Sie hat dort lediglich ein Zimmer - ihr früheres Kinderzimmer - und benutzt Küche und Bad der Mutter mit. Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist auch deshalb fehlerhaft, weil die Stadt Lüneburg gegen ihre Pflicht verstoßen hat, von sich aus einen Steuererlass wegen besonderer Un-billigkeit zu prüfen. Die Zweitwohnungssteuer ist eine Abgabe für jemanden, der besonders wirtschaftlich leistungsfähig ist und sich zwei Wohnungen halten kann. Es ist offenkundig, dass bei der Mehrzahl der Studenten das Vorhalten einer Wohnung am Standort der Universität nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit …

OVG Rheinland-Pfalz (6 B 11579/06.OVG) : Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Recht für Verbraucher / Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwa…

Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Die herrschende Meinung / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der…

Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten - Bestätigung vorläufiger Entscheidung

Lichtenrader Notizen / Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.05.2008:Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies e…

Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und be…

Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten

Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in…

OVG Koblenz: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläg…

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RA & Notar Rolf Jürgen Franke

Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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