Keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 28.04.2010 in dem Verfahren 2 K 380/09 die Klage eines Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die das Ziel der steuerrechtlichen Zusammenveranlagung verfolgte, als unbegründet zurückgewiesen.

Seine Entscheidung begründet das FG maßgeblich wie folgt:

1.Ein Anspruch auf Zusammenveranlagung besteht nicht, weil der Gesetzgeber dieses Verfahren nach §§ 26, 26b EStG ausdrücklich auf Ehegatten beschränkt hat. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind vom Wortlaut der Vorschriften mithin nicht erfasst. Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften (§§ 26, 26b EStG) ist mangels einer unbewussten Regelungslücke des Gesetzgebers gleichfalls nicht geboten. Der Senat verweist insoweit die Ausführungen des BFH, denen sich der Senat anschließt (BFH-Urteile in BStBl II 2006, 515, und vom 20. Juli 2006, III R 8/04, BFH/NV 2006, 1966). Eine die analoge Anwendung des § 26 Abs. 1 EStG rechtfertigende Gesetzeslücke ist auch nicht dadurch entstanden, dass eingetragene Lebenspartner hinsichtlich der gegenseitigen Unterhaltspflichten Ehegatten gleichgestellt worden sind. Denn der Gesetzgeber hat eingetragenen Lebenspartnern bewusst die Möglichkeit, zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung zu wählen, nicht eingeräumt. Selbst in dem gescheiterten Entwurf des LPartErgG war nur vorgesehen, dass der Partner mit den höheren Einkünften Unterhaltsleistungen mit einem bestimmten Betrag als Sonderausgaben abziehen kann, wenn der andere Partner die fiktiven Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert –sog. Realsplitting– (vgl. BTDrucks 14/3751, 34). Die gesetzgebenden Körperschaften haben somit eingetragene Lebenspartner bewusst nicht nur von der Zusammenveranlagung, sondern auch vom Realsplitting ausgeschlossen. 2. Der Ausschluss des Klägers als Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting ist nach Auffassung des erkennenden Senats nicht verfassungswidrig, so dass weder die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Auslegung noch für eine Anrufung des BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG gegeben sind. [...] 3. Die Versagung der Zusammenveranlagung für den Kläger und den Beigeladenen verstößt weder gegen europarechtliche Bestim…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Estg , Lebenspartnerschaft , Zusammenveranlagung , FG Niedersachsen

Erschienen 17. Juni 2010 auf http://www.sokolowski.org/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Splittingtarif 2008: Keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartner

Blickpunkt Recht & Steuern | 12. April 2006 — Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs haben Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Ansp…

Splittingtarif 2008: Kein Splittingtarif für Lebenspartner

STEUERRECHT | 19. Juni 2006 — BFH-Urteil vom 26.1.2006 - III R 51/05 Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung…

[Kein Titel]

Blickpunkt Recht & Steuern | 6. September 2006 — Es verstößt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Gebo…

Lebenspartner Erbschaftsteuer: Lebenspartnerschaft in der Erbschaftsteuer

Blickpunkt Recht & Steuern | 26. September 2005 — Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln erbschaftsteuerlich nicht Eh…

BFH: Keine Zusammenveranlagung für Partner einer Lebenspartnerschaft

Anwalt bloggt | 24. April 2006 — Nach der Entscheidung des Bundefinanzhofes vom 26. Januar 2006 in dem Verfahren III R 51/05 haben Partner einer eingetragenen …

LPartG: Einzel- oder Zusammenveranlagung?

Handakte WebLAWg | 8. Juli 2005 — Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können im Rahmen der Einkommensbesteuerung nicht die Zusammenveranlagung wäh…

Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im ErbStG und GrEStG

Recht im Allgemeinen, Steuerrecht im Speziellen | 24. Juni 2010 — Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 (BT-Druck 17/2249, gefunden bei steuerrechtblog.de) plant die Bundesregierung…

Warum es günstiger ist, sich erst im neuen Jahr zu trennen

Rechtsanwalt News | 4. Dezember 2008 — Wer plant sich noch in diesem Jahr von seinem Partner zu trennen, der sollte folgendes in seine Überlegungen miteinbeziehen. …

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Udo Schwerd | 10. November 2011 — Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.02.2001 (LPartG) hat der Gesetzgeber in Deutschland erstmals eine…

Lebenspartner in der Erbschaftsteuer

Blickpunkt Recht & Steuern | 15. August 2007 — Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Ehegatten in die Steuerklasse I eingeordnet und unterliegen damit den …