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Keine Zahlungspflicht bei in AGB versteckter Preisangabe

am 04.03.2007 von Handakte WebLAWg

Eine in der Praxis hoch relevante Entscheidung hat das Amtsgericht München getroffen. Immer wieder gibt es Webseiten, die nur in den AGB über die Kostenpflichtigkeit einer Leistung aufklären. Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste, entschieden jetzt die Münchner Richter.
Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.
Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den …

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Urteil gegen Lebenserwartung.de

Streitsache / Blog / Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit versteckten Preisangaben auf der Internetseite lebenserwartung.de der VitaActive Ltd. sind nach einem rechtskräftigen Urteil des AG München vom 16.01.2007 unwirksam. Die Klage der Firma auf Zahlung des Prei…

Urteil des AG München zur Lebenserwartung

Das interessiert doch wieder keine Sau... / Das AG München hat wie heute in einer Pressemitteilung veröffentlicht wurde, die verneint Zahlungspflicht bei Lebenserwartung verneit: Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungew…

Schlappe für Abo-Abzocker

LawBlog / Kochrezepte, Gedichte, Routenplaner, Lebenserwartung: Die diversen Abo-Abzocker im Internet müssen eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Das Amtsgericht München wies mit Urteil vom 16. Januar 2007 eine Zahlungsklage ab. Mit der hatten die Macher …

AG München: Keine Zahlungspflicht ohne Preishinweis bei Abo-Fallen

Kanzlei Kremer / Die vermeintliche Lizenz zum Gelddrucken nach dem Motto “Schnelle Berechnung der Lebenserwartung für teuer Geld” dürfte ihr Geld nicht mehr wert sein, wenn ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts München Vorbild für wei…

Internetfallen

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Lebenserwartung sieht alt aus - AG München weist Zahlungsklage ab

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AG München: Internet Abo- und Vertragsfallen - Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann die entsprechende Klausel überraschend und unwirksam sein, wenn der User nach dem Erscheinu

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot (hier: Test zur Beurteilung der Lebenserwartung) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann die entsprechende Klausel so ungewöhnlich und daher überraschend sein, dass sie…

Internet Abo- und Vertragsfallen

Handakte WebLAWg / Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtige…

Schlappe für Internet-Vertragsfallen

advobLAWg / Die Betreiber von sog. Abo-Fallen oder Vertragsfallen (das advobLAWg informierte über eine Adressliste entsprechender Anbieter und einer dazugehörigen FAQ) haben vor dem Amtsgericht München eine Schlappe erlitten:Versteckt sich die Zahlungspflicht…

Versteckte Internet-Abos

Blickpunkt Recht & Steuern / Sind Sie auch schon einmal auf eine Internet-Site hereingefallen, die mit einem kostenlosen Probeabo warb, während sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Site ein durchaus happiger Abo-Preis verbarg? Anbieter solcher unseri&oum…

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Rainer Langenhan

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