Keine Zahlungshinweise für die Kraftfahrzeugsteuer

Bisher erhielten Sie als Kfz-Halter rechtzeitig vor der jährlichen Fälligkeit der Kfz-Steuer einen Zahlungshinweis vom Finanzamt. Diese Zahlungshinweise sind inzwischen in den meisten Bundesländern wieder abgeschafft worden. Als letztes Bundesland folgt nun Niedersachsen: Dort werden die Fälligkeitsmitteilungen in diesem Jahr zum letzten Mal versandt, ab 2012 wird dann die Versendung von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer an die Fahrzeughalter endgültig eingestellt.

Fahrzeughalter müssen daher selbst an die pünktliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer denken – oder aber, was wohl eher von der Finanzverwaltung mit der Abschaffung der Zahlungshinweise bezweckt sein dürfte, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Zumindest bei neu zugelassenen oder in letzter Zeit umgemeldeten Fahrzeugen dürft die Einzugsermächtigung allerdings bereits beim Finanzamt vorliegen, denn die meisten Bundesländer machen inzwischen die Fahrzeugzulassung von der Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abhängig.

Die nächste Änderung im Kfz-Steuer-Einzug dürfte dann 2014 anstehen, denn dann endet die übergangsweise noch fortgeführte Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Bundesländer, nachdem die Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen der Föderalismusreform bereits zum 1. Juli 2009 auf den Bund übergegangen ist.

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Themen: Kraftfahrzeugsteuer , Bund , Contergan , Trikes , Quads , Verbrauchssteuern , Kfz-steuer

Erschienen 18. Januar 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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