Keine wirksame Kündigung durch den Versand einer SMS
am 31.10.2007 von Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog
Ein Arbeitsverhältnis kann weder durch den Arbeitnehmer noch durch den Arbeitgeber mittels einer über das Mobiltelefon versandten Kurzmitteilung (SMS) wirksam beendet werden. Eine solche Kündigung des Arbeitsvertrages per SMS oder auch ein Abschluss eines Aufhebungsvertrages sind mangels Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform unwirksam. In einem aktuellen Urteil entschied das Landesarbeitsgericht Hamm einen Kündigungsschutzprozess zu Gunsten des gekündigten Arbeitnehmers.
Der Fall:
In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bielefeld, welches später durch das Landesarbeitsgericht Hamm als Berufungsinstanz fortgeführt wurde, stritten ein Transportunternehmen und ein dort beschäftigter Auslieferungsfahrer über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Fahrer des Transportunternehmens meldete sich im Sommer 2006 für knapp drei Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Als er von einem Kollegen erfuhr, dass sein Arbeitgeber ihm wegen dieser Erkrankung die Kündigung aussprechen wollte, schickte der empörte Angestellte seinem Chef eine SMS, mit der Aufforderung ihm die sofortige Abrechnung zu schicken und zudem mitzuteilen, wann sein letzter Arbeitstag sei. Hierauf reagierte der Arbeitgeber ebenfalls mit einer SMS und schrieb zurück: „Heute letzter Arbeitstag!...Abrechnung zum Wochenende.“.
In der Folgezeit zahlte der Arbeitgeber kein Gehalt mehr an den Fahrer, obwohl dieser später seine weitere Arbeitsleistung angeboten hatte. Schließlich kündigte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann auch noch einmal fristlos per Telefax und Brief. In dem hierauf angestrengten Verfahren vor den vor dem Arbeitsgericht verlangte der Fahrer Weiterbeschäftigung und Zahlung aller offenen Lohnansprüche. Der Arbeitnehmer führte in seiner Kündigungsschutzklage unter anderem an, dass die per SMS ausgesprochene Kündigung wegen Formmangels unwirksam sei.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 17.08.2007, 10 …
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