Keine wichtigen Fakten verschweigen...

Stützt sich ein schwerer Vorwurf auf eine amtliche Quelle ist eine Anhörung des Betroffenen vor der Veröffentlichung nicht zwingend. Verzichten die Medienschaffenden ausnahmsweise auf eine Anhörung haben sie jedoch besonders sorgfältig darauf zu achten, dass keine wichtigen Informationen unterschlagen werden. So hat der Presserat heute in seiner Stellungnahme 72/2011 entschieden und eine Beschwerde des Kantonsgerichts Schwyz gegen den "Sonntagsblick" teilweise gutgeheissen. Im Juni 2011 hatte dieser das Kantonsgericht Schwyz und insbesondere den Kantongsgerichtspräsidenten M…

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Themen: Presserat

Erschienen 31. Januar 2012 auf http://iuswanze.blogspot.com.

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