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Keine vorbeugende Unterlassungsklage gegen Fotoveröffentlichungen

am 14.11.2007 von Telemedicus

Rechtliches Neuland für den BGH

Bildveröffentlichungen von Prominenten können nicht im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage verhindert werden, so eine aktuelle Entscheidung des BGH (VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06). Vielmehr sei in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre erforderlich. Eine solche Interessenabwägung könne aber nicht in Bezug auf Bilder vorgenommen werden, die noch gar nicht bekannt seien …

BGH: Vorbeugende Unterlassungsklage? - Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder kerngleiche Bildberichterstattung für die Zukunft ver

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder kerngleiche Bildberichterstattung für die Zukunft verboten werden. Vielmehr erfordert die P…

Keine vorbeugende Unterlassung von Presseberichterstattung

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH (BGH, Urteil vom 13.11.2007, Az. VI ZR 269/06) hat im Fall Franziska van Almsieck eine wichtige Entscheidung zum Presserecht getroffen. Die Prominente wollte gerichtlich die Veröffentlichung von Bildern aus ihrem Privatbereich verhindern. De…

Bundesgerichtshof : Keine vorbeugende Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteile vom 13.11.2007 – Az. VI ZR 265/06 und Az. VI ZR 269/06 - Vorinstanzen: LG Berlin – Entscheidungen vom 22.11.2005 – Az. 27 O 812/05 und Az. 27 O 782/05 KG Berlin – Entscheidungen vom 6.11.2006 – Az. 10 U 282/05 und Az. 10 U 6/06 &…

Das Privatleben der Franziska van A. und der „vorbeugende” Schutz vor unerlaubten Bildveröffentlichungen.

recht verständlich / Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes muss sich immer wieder mit dem Privatleben prominenter Persönlichkeiten beziehungsweise mit dem Schutz desselben befassen. Bewegt man sich hier doch im Spannungsfeld verfassungsrechtlich geschützter Positi…

BGH: Keine vorbeugende Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Klägerin, eine bekannte frühere Schwimmsportlerin, hat die Veröffentlichung von Fotos und Texten in mehreren von den Beklagten verlegten Zeitschriften beanstandet. Die Fotos wurden während eines Ferienaufenthaltes im Jahr 2005 auf Sardinien h…

Wochenrückblick: Bohlen, GEMA, Perlentaucher

Telemedicus / +++ BMJ legt Entwurf einer neuen Muster-Widerrufsbelehrung vor +++ Europäische Kommission: Neuregelungen im TK-Sektor geplant +++ Dieter Bohlen: Künstler, kein Experte +++ Bundesanwaltschaft belauscht Spiegel-Online Redakteur +++ OLG Düss…

BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten (Olli Kahn).

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden; hierv…

BGH: Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch für Franzi van Almsick

JuracityBlog / Der Bundesgerichtshof hat sich in den Urteilen vom 13.11.2007 - VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06 - mit der Frage beschäftigt, ob eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen möglich ist. (more...)…

Franziska van Almsick: Niederlage beim BGH

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Paparazzi-Fotos zeigten sie am Strand und beim Bummeln: Jetzt ist Franziska van Almsick mit dem Versuch gescheitert, die Veröffentlichung von Bildern aus ihrem privaten Alltag grundsätzlich verbieten zu lassen. Der Bundesgerichtshof wies ihre Klage…

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