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Keine Vollstreckung von Auslandsknöllchen

am 05.12.2007 von Motorradrecht

Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht ist nicht mehr für 2008 zu erwarten. Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview. Touristen, die in der nächsten Urlaubs-Saison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können also ein weiteres Jahr nicht belangt werden. Auch eine rückwirkende Vollstreckung, wie ursprünglich angedacht, ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt Österreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein gut funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen.

Quelle: Biker Journal

Ich bin gespannt, wie sich die Sache entwickeln wird. Wenn ausländisches Bußgeldbescheide in Deutschland vollstreckt werden …

Vorher bei Motorradrecht

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