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Keine Verwertbarkeit heimlicher DNA-Tests

am 26.10.2005 von http://gesetz.blogg.de/

Der BGH beschäftigte sich jüngst mit der Frage, ob ein heimlich eingeholter Vaterschaftstest im Vaterschaftsanfechtungsverfahren verwertbar sei (BGH, Urt. vom 12.01.2005, XII ZR 227/03, MDR 2005, 632).
Dies verneinte der BGH mit folgenden Begründungen:
Der Kläger müsse vielmehr Umstände vorbringen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Abstammung des Kindes von dem als Vater geltenden Kläger zu wecken un die Möglichkeit der Abstammung des Kindes von einem anderen Mann als nicht ganz fern liegend erscheinen zu lassen. Ein heimlich eingeholter DNA-Test ist zur Darlegung nicht geeignet.
Auch die Weigerung der Mutter einen DNA-Test durchzuführen begründet nicht schon als solche einen die Anfechtungsklage schlüssig machenden Anfangsverdacht. Sie stelle auch keine Beweisvereitelung dar. Ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten verstößt gegen das durch Art. 2 I i.V.m. Art. 1 GG verbürgte Persönlichkeitsrecht. Die Untersuchung eines Genoms ist grundsätzlich von seiner Zustimmung abhängig zu …

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Heimlich eingeholter DNA-Vaterschaftstest unzulässig

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BGH: Heimliche Vaterschaftstestes nicht gerichtsfest!

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1 BvR 421/05 vom 13.02.2007

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BVerfG: Heimliche Vaterschaftstest bleiben unzulässig

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