Keine Verschuldung für den Elternunterhalt

Erwachsene Kinder müssen keine Darlehen aufnehmen um den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern zu sichern. Jedenfalls die eigene Altersvorsorge darf nicht angetastet werden, hat das BVerfG gestern entschieden (Urteil, PM, PM, Süddeutsche):

Die der Bf vom LG auferlegte Verpflichtung zur Annahme eines zinslosen Darlehens und zur Bewilligung einer Grundschuld auf ihren Miteigentumsanteil entbehrt jeder Rechtsgrundlage und steht in krassem Widerspruch zu allen zur Anwendung gebrachten Normen. Das Gericht hat sich mit seiner Entscheidung der Bindung an Gesetz und Recht entzogen und damit die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Bf in nicht mehr durch die verfassungsmäßige Ordnung legitimierter Weise beschränkt.

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Themen: Normen

Erschienen 7. Juni 2005 auf http://www.kulioo.de.

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