Keine Verpflichtung zur Ausstellung einer Vorvermieterbescheinigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieser Tage entschieden (VIII ZR 238/08), dass ein Mieter keinen Anspruch gegen seinen ehemaligen Vermieter auf Erstellung einer sogenannten Vorvermieterbescheinigung hat. Es besteht lediglich ein Anspruch auf Ausstellung von Quittungen über die bisher geleisteten Mietzahlungen.

Der BGH begründet seine Entscheidung u.a. damit, dass keine vertragliche Nebenpflicht nach § 241 Abs. 2 BGB hinsichtlich einer derartigen Bescheinigung besteht. Überdies könne dem Vermieter eine solche Verpflich…

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Themen: Rat , Aktuelle Urteile Und Entscheidungen , Vorvermieterbescheinigung

Erschienen 7. Oktober 2009 auf http://kanzlei-trebs.de/blog-ra-trebs-de.

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