Keine Vernehmung zur Sache

Was lernen die eigentlich, bis sie Kommissar werden? Fundstück: Nachfolgend wurde Herr Z. gemäß der StPO belehrt. Herr Z. gab an, dass es sich bei der aufgefundenen Substanz um Kokain handeln würde. Aufgrund der erheblichen Trunkenheit des Herrn Z. (1,77 Promille AAK) wurde er nicht zur Sache vernommen. Aahhh ja! Erstmal Geständnis einsacken, dann aber erschrocken den Trunkenheitsgrad feststellen und deshalb angeblich zur Sache nicht vernehmen. Immerhi…

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Themen: Stpo , Promille , Job , Aak
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 29. November 2011 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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