Keine Vermietung an Neger – Schadensersatz

Mit Urteil vom 19.01.2010 (Aktenzeichen 24 U 51/09) hat das Oberlandesgericht Köln aus Afrika stammenden Klägern einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von jeweils 2.500,- € zugestanden. Sie wurden bei der Besichtigung einer Wohnung, die von der Beklagten, einer Hausverwaltung, zur Vermietung ausgeschrieben war, mit den Worten “Die Wohnung wird nicht an Neger, äh…Schwarzafrikaner und Türken vermietet” zurückgewiesen.

Die Äußerung wurde den Klägern gegenüber von der Hausmeisterin vor Ort, an welche die Kläger von der Beklagten verwiesen wurden, getätigt. Das Landgericht Aachen hatte die hiergegen gerichtete Klage in der ersten Instanz zunächst abgewiesen, weil weder ein Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden war noch die Benachteiligung durch den Vermieter erfolgt sei. Die Hausverwaltung, die die Wohnungen eben nur für die Eigentümer verwalte, sei nicht die richtige Beklagte für einen Anspruch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Das OLG entschied jedoch, dass es auf diese F…

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Themen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz , Schmerzensgeld , Afrika , Neger , Diskriminierung

Erschienen 28. Juni 2010 auf http://www.sbr-rechtsanwaelte.de/blog.

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