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Keine Vererblichkeit des Verlustvortrags

am 12.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit einem heute veröffentlichten Beschluss die Vererblichkeit des Verlustvortrags beseitigt.
Der Erbe kann damit einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Zukunft nicht mehr zur Minderung seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen. Der Große Senat des BFH ist damit von einer rund 45 Jahre währenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und entsprechenden Praxis der Finanzverwaltung abgerückt. Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die neue, für die Steuerbürger ungünstigere Rechtsprechung allerdings erst in solchen Erbfällen anzuwenden, die nach Veröffentlichung dieses Beschlusses - also ab morgen - eintreten werden.
Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Rechtsstreit, in dem ein Landwirt und Hoferbe im Rahmen seiner Veranlagung zur Einkommensteuer den Abzug des von seinem verstorbenen Vater nicht ausgenutzten Verlustvortrags begehrt. Der mit der Sache befasste XI. Senat des Bundesfinanzhofs hatte im Vorlagebeschluss vom 28. Juli 2004 XI R 54/99 die Auffassung vertreten, dass der Verlustabzug nach § 10d EStG entgegen der ständigen Rechtsprechung des BFH nicht vererblich sei.
Dem hat sich der Große Senat im Grundsatz angeschlossen. Der Übergang des vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrags auf den Erben könne weder auf zivilrechtliche noch auf steuerrechtliche Vorschriften und Prinzipien gestützt werden. Die Einkommensteuer sei eine Personensteuer. Sie erfasse die im …

BFH: Verlustvortrag ist nicht mehr vererblich

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BFH: Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

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Steuerrecht: Bundesfinanzhof: Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

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Geschäftsveräußerung im Ganzen

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Ermäßigungshöchstbetrag für gewerbliche Einkünfte

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Keinen Rücktrag eines übernommenen Verlustvortrags

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Eintritt der übernehmenden Körperschaft in einen verbleibenden Verlustvortrag der übertragenden Körperschaft nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 ermöglicht der übernehmenden Körperschaft nicht die Nutzung des &…

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Steuerhinterziehung bei Spekulationsgewinnen

Blickpunkt Recht & Steuern / Zumindest für 1997 konnte durch das Verschweigen von Spekulationsgewinnen in der Einkommensteuererklärung keine strafbare Steuerhinterziehung begangen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im März 2004 entschieden, dass es d…

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RA Udo Meisen

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