Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker...
am 11.12.2007 von LBR-Blog...aus § 54a I 1 UrhG sagt der BGH in einer neuen Entscheidung (I ZR 94/05). Drucker sind keine Geräte, die zur Ablichtung von Werken oder in vergleichbaren Verfahren genutzt werden, weil Drucker alleine keine Vervielfältigungen herstellen können. Scanner sind allerdings Geräte, mit denen sich Vervielfältigungen herstellen lassen. Und deshalb wird bei jedem Scannerverkauf ein Anteil des Verkaufspreises an die zuständige Verwertungsgesellschaft gezahlt. Gleiches gilt z.B. für CD/DVD-Rohlinge. Das ist kein Geheimnis. Insbesondere nicht für Leute, die häufiger mit dem Urheberrecht zu tun haben. Wer jedoch noch nie etwas von dieser Materie gehört hat wird sich fragen: Warum wird denn da etwas gezahlt? Wird da schon wieder dem kleinen Mann in die Tasche gegriffen? Nein! So ist es nicht. Die Zahlungen an die Verwertungsgesellschaften sind –grob gesagt- der Preis für die erlaubte Privatkopie. Denn durch jede zum privaten Gebrauch bestimmte Kopie wird in die Rechte des Urhebers eingegriffen. Das Werk des Urhebers, z.B. ein Musiktitel, wird vollkommen legal kopiert und der Urheber kann nichts dagegen unternehmen. Keiner fragt danach, ob der Urheber mit diesen Vervielfältigungen einverstanden ist. Auf dieser Basis …
BGH: Drucker und Plotter - Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. 2. Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung eines Werkstücks oder in…
Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker
Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1…
Keine Vergütung für Kopierstationen
IP|Notiz / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 20…
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 2007 gel…
Bundesgerichtshof : Urheberrechtsvergütung für Drucker - Ein an einen PC angeschlossener ist kein vergütungspflichtiges Gerät i.S.d. § 54a UrhG
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 6.12.2007 - Az. I ZR 94/05; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 392/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.5.2005 - AZ. 4 U 20/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerich…
BGH, I ZR 94/05: Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker
ipweblog.de / In der Pressemitteilung vom 7. Dezember wurde bereits die Auffassung des I. Senats bekannt gegeben, daß Drucker und Plotter - entgegen der Annahme des OLG Stuttgart - nicht zu den nach § 54 UrhG [früher § 54a Abs. 1 UrhG] vergütungspflichtigen V…
