Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker
am 08.12.2007 von http://blog.juracity.deDie Hersteller, Importeure und Händler von Druckern müssen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (Urteil …
Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker
blog ::: medienrecht-informationen / Die Hersteller, Importeure und Händler von Druckern müssen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (Urteil v. 06. 12.2007, Az.: I ZR 94/05). (more…)
BGH: Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1
BGH: Für Drucker fällt keine Urheberrechtsvergütung nach § 54 a UrhG an
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 – I ZR 94/05 Der BGH hat völlig zu Recht entschieden, dass für Drucker keine Urheberrechtsvergütung gemäß § 54 a UrhG anfällt. Die offizielle Pressemitteilung des BGH finden Sie hier: BGH: Für Drucke
Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker
Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1
BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber
BGH: Keine Gerätevergütung für Computer
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für PCs keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hatte nach der bis Ende 2007 geltenden und im zu e
Bundesgerichtshof : Gerätevergütung für Kopierstationen - Für so genannte Kopierstationen besteht keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a. F. - Andere Rechtslage seit 01.01.2008
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 17.07.2008 - Az. I ZR 206/05 - Kopierstationen; LG München I, Urteil vom 26.01.2005 - Az. 21 O 11845/04; OLG München, Urteil vom 27.10.2005 - Az. 29 U 2151/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des
BGH: Volle Vergütungspflicht für Multis - Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen. 2. Innerhalb einer, als Gerätepaket aus Drucker und Scanner in Verkehr gebrachte, Funktionseinheit ist nur der Scanner na
Keine Gerätevergütung für Computer
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für PCs keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hatte nach der bis Ende 2007 geltenden und im zu entsche
BGH kippt Urheberrechtsabgabe auf Computer
Recht Medial / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für PCs keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hatte nach der bis Ende 2007 geltenden und im zu e
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
Handakte WebLAWg / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 2007 geltenden und in d
BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Ur
