Keine Urheberrechtsabgabe auf Drucker
Das OLG Düsseldorf hat am Dienstag entschieden, dass Drucker nicht mit einer Urheberrechtsabgabe belegt werden dürfen (Az. 20 U 38/06).
Die Verwertungsgesellschaft Wort hatte die Druckerhersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox auf Zahlung von Urheberrechtsabgaben rückwirkend ab 2001 verklagt und in erster Instanz im Januar 2006 vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnen. Dieses Urteil hat das OLG Düsseldorf nun aufgehoben. Die VG Wort hat aber bereits angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Die VG Wort verwaltet Urheberrechte an Texten und erhebt für Autoren und Verlage Abgaben für die Zweitverwertung. Als Ausgleich für private Kopien wird die Abgabe auf Kopierer und Scanner erhoben und sollte nun auf Drucker ausgeweitet werden, da mit diesen ebenfalls Werke vervielfältigt werden könnten. Vorgesehen war je nach Leistung der Drucker eine Abgabe zwischen 10 und 300 Euro pro verkauftem Gerät.
Quellen: Sat & Kabel via JurBlog Spiegel Online
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Erschienen 25. Januar 2007 auf http://www.ra-blog.de.
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