BGH: Unfallort ist nur Unfallort!
beck-blog | 8. Dezember 2010 — Der BGH hat glücklicherweise klar gestellt, dass Unfallort tatsächlich nur dort ist, wo der Unfall stattgefunden hat und ein un…
Der aktuelle ADAJUR-Newsletter referiert den Beschluss des BGH 4 STR 413/10 vom 15.11.2010:
Keine Strafbarkeit bei Kenntnisnahme vom Unfall an einem anderen Ort als dem Unfallort und anschließendem Entfernen
Wer zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens den Unfall nicht wahrgenommen hat und erst bei einem späteren Anhalten an einer Ampel durch einen Hinweis auf eine Kollision aufmerksam gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand des § 142 Abs.1 Nr.1 StGB, wenn er sich danach von dem Ort der Kenntnisnahme entfernt.
Aus den Gründen: Die von der Strafkammer getroffenen tatsächlichen Feststellungen ergeben weder, ob der Angeklagte die Kollision mit dem Fahrzeug des Geschädigten, eine touchierende Berührung beider Fahrzeuge, unmittelbar während des Unfallgeschehens bemerkte oder erst bei dem späteren Halt an einer Ampel von dem Geschädigten auf den Unfall hingewiesen wurde, noch verhalten sie sich zu der Frage, welche Wegstrecke der Angekl. bereits zurückgelegt hatte, als er von dem Geschädigten an der Ampel angesprochen wurde. Nach den Feststellungen bleibt die Möglichkeit offen, dass der Angekl. noch in Unkenntnis des Unfalls den Unfallort verließ.
Fundstellen: ADAJUR-ARCHIV #90930, Volltext hier.
Das sollte eigentlich schon seit BVerfG 2 BvR 2273/06 vom 19.o3.2007 klar sein, ficht allerdings offensichtlich Staatsanwaltschaften und Gerichte nach wie vor nicht an, vgl. BGH a.a.O.:
Entgegen einer in Rechtsprechung (m.w…
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Schadenfixblog | 28. Januar 2010 — In dem zu entscheidenden Fall streifte ein Lkw den linken Außenspiegel eines anderen Lkw ohne dies zu bemerken. Der Fahrer des …
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beck-blog | 27. April 2009 — Noch immer ringen die Gerichte um die Frage, wie mit unvorsätzlichem Entfernen vom Unfallort umzugehen ist, wenn nachträglich n…