Keine Unabhängigkeit in deutschen Aufsichtsräten
am 02.08.2007 von http://www.fernuni-hagen.de/REWI/BRU/blog
von Ulrich Wackerbarth
Ich darf zitieren aus dem kürzlich veröffentlichten Bericht der europäischen Kommission zur Umsetzung ihrer Empfehlungen zur Bestellung unabhängiger Mitglieder in den Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften und maßgebende Ausschüsse:
“In a considerable number of Member States, there is no recommendation on the presence of independent members in remuneration, nomination or audit committees, which is particularly alarming. In these Member States, managers may still be able to set their own pay or have a major influence on their remuneration and there is a risk that control over the company’s accounts turns out to be inefficient, with a corresponding risk of abuse.”
Und jetzt dürfen Sie dreimal raten, welches Land bei der Umsetzung der Empfehlungen die schlechteste Note erhalten hat: Richtig, Deutschland, wo die Umsetzung im wesentlichen durch den Deutschen Corporate Governance Kodex erfolgt. Zwar haben alle untersuchten Mitgliedstaaten (auch Deutschland) allgemein die Anwesenheit unabhängiger Mitglieder in irgendeiner Form vorgesehen. Doch ist Deutschland außer der Slowakei das einzige Land, dass die Unabhängigkeit nicht näher definiert hat (so dass jeder als “unabhängig” durchgehen kann) und das einzige Land, dass die Unabhängigkeit auch vom Mehrheitsaktionär nicht für erforderlich hält. Auch ansonsten werfen die Erkenntnisse des Berichts dringend notwendiges Licht auf die Verhältnisse in deutschen Aufsichtsräten. Die Anwesenheit unabhängiger Mitglieder in den maßgebenden Aufsichtsratsausschüssen …
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