Keine Strafbarkeit von Abo-Fallen im Internet?

Nachdem bereits zahlreiche zivilgerichtliche Entscheidungen einen Zahlungsanspruch der Kostenfallen-Betreiber gegen die Nutzer abgelehnt haben und auch schon einem Verbraucherverband ein Anspruch aus § 10 UWG zugesprochen wurde, nahm nunmehr das LG Frankfurt (Beschl. v. 05.03.2009 - 5/27 KLs 12/08) zur strafrechtlichen Beurteilung der sogenannten Abo-Fallen nach § 263 StGB Stellung.

Das Gericht stellte fest, dass es an einer Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB, insbesondere an einer konkludenten Täuschung, fehle. Dabei verwies das LG Frankfurt insbesondere auch auf die Pflicht des Nutzers, spätestens bei der für die Anmeldung erforderlichen Eingabe der persönlichen Daten, sich mit den Inhalten der jeweiligen Webseite sorgfältig zu befassen. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass der Nutzer durch das Setzen eines Hakens bestätigen müsse, dass er die AGB - in denen wiederum die Entgeltlichkeit enthalten ist - zur Kenntnis genommen habe.

Weiterhin verdeutlichte das Gericht, dass es keinen allgemeinen Vertrauensschutz dahin gehend gibt, dass jegliche Information im Internet kostenl…

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Themen: Frankfurt , 263 Stgb
Rechtsgebiet: Internetstrafrecht

Erschienen 21. Dezember 2009 auf http://www.for-net.info/for-net-blog/.

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