Keine Steuerfreiheit bei Laufzeitverlängerung
am 28.09.2005 von http://www.meisen.info
Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages führt trotz gleich bleibender Beitragsleistung steuerrechtlich zu einem neuen Vertrag, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich aufgrund der Vertragsänderung die Laufzeit des Vertrages, die Prämienzahlungsdauer, die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und die Versicherungssumme ändern.
Der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen mit Sparanteil, setzt nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG voraus, dass der Vertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen ist. Ob ein Versicherungsvertrag bei einer Vertragsverlängerung seinem Inhalt und seinem wirtschaftlichen Gehalt nach unverändert geblieben ist, oder ob es sich um einen neuen Vertrag handelt, bestimmt sich - abgesehen von der hier nicht in Betracht kommenden Auswechslung des Versicherungsnehmers - nach ständiger Rechtsprechung des Bundefinanzhofs im Wesentlichen nach den den Vertrag prägenden Merkmalen, nämlich Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer. Auch die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen, wobei sie allerdings bei nachträglich vereinbarten Vertragsänderungen grundsätzlich vom Fortbestand des “alten” Vertrages und nur hinsichtlich der Änderungen von einem “neuen” Vertrag ausgeht.
In Anwendung dieser Kriterien ist führt eine Verlängerung von Versicherungsverträgen unabhängig davon, ob es sich …
Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch wä…
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags
kielanwalt.de / Zu den Voraussetzungen der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG hat sich das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. August 2006 (Az.: 7 AZR 12/06) geäußert: “Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist…
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder Abschluss eines neuen befristeten Vertrags?
www.unternehmensjurist.de / Bei der Verlängerung eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristeten Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber darauf achten, ob und unter welchen Umständen eine Veränderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrages vorgenommen wird. Der Arbeitgebe…
BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Rechtblog / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch wä…
BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Rechtblog / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch wä…
Wirksamkeit einer Verlängerung des Mobilfunkvertrags am Telefon
Olpe und Recht / Verträge über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen haben meistens eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass sie rechtzeitig meistens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden müssen. Mitlerweile sind v…
