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Keine Sperrzeit wegen Fahrverbot

am 23.12.2005 von http://strafprozess.blogspot.com

Das Bundessozialgricht hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Sperrzeit verhängt werden kann, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines Fahrverbotes seine Arbeit verliert, der tatsächliche Verstoß gegen Verkehrsregeln aber schon länger zurückliegt.
Das Gericht hat wie folgt entschieden:
Begeht ein Berufskraftfahrer während eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses im Straßenverkehr eine Straftat, so kann der später, nach Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, eintretende Verlust der Fahrerlaubnis, den der Arbeitgeber zum Anlass für eine Kündigung nimmt, nicht mehr als versicherungswidriges Verhalten die Verhängung einer Sperrzeit rechtfertigen. Mit dieser Begründung hat der 7a. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 15.12.2005 (B 7a AL 46/05 R) die Revision der Bundesagentur für Arbeit gegen eine im Ergebnis gleichlautende Ent­scheidung des LSG Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Der Kläger war zunächst auf sechs Monate befristet als LKW-Fahrer beschäftigt. Während dieser Zeit unterlief ihm ein Fehlverhalten im Straßenverkehr, das später als versuchte Nötigung und Beleidigung bestraft wurde.
Von dem Vorfall, der der Verurteilung zu Grunde lag, hatte der Arbeitgeber Kenntnis, bevor der auf sechs Monate befristete Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Der Arbeitgeber kündigte das Beschäftigungsverhältnis erst, nachdem der Kläger wegen des verhängten zweimonatigen Fahrverbots seinen Führerschein abgegeben hatte. Zu diesem Zeitpunkt war das …

Überlange Probezeit

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Arbeitsrecht: Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dem Befristungsende

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Ist ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet, endet es mit Erreichen des Befristungsendes. Was aber, wenn der Mitarbeiter auch nach Befristungsablauf an seinem Arbeitsplatz erscheint und seiner Tätigkeit nachgeht? Diese Frage hat das Bundesarbeitsge…

Zum Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Die Vorschrift fingiert bei Vorliegen der t…

Grotesk: Arbeitsagentur verlangt Firmenstempel des Arbeitgebers auf Arbeitsbescheinigung

arbeitsrechtblog / Heute wieder mal ein Fall zum laut wiehernden Amtsschimmel:Eine Arbeitnehmerin hat vom Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) erhalten. Und das sogar erfreulich schnell. Der Arbeitgeber ist ein sehr kleines Unternehmen. Der Betrieb w…

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LSG Bayern: Kein Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung von der Arbeit

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An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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