Keine Sonderrechte für den Online-Handel

Die Bundesregierung sieht im Bereich der Verfolgung lauterkeitsrechtlicher Verstöße im Online-Handel zur Zeit keinen Bedarf, gesetzgeberisch tätig zu werden. Nach ihrer Ansicht hat sich das Mittel der Abmahnung als wirksam erwiesen (Antwort der Bundesregierung Drs. 17/1585). Ganz anderer Meinung ist die SPD-Bundestag…

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Themen: Kanzlei , Lauterkeitsrecht
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 18. Mai 2010 auf http://kleinblog.com/.

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