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Keine Sehnsucht nach dem Vaterland: Drei Wochen Aufschub für Karlheinz Schreiber

am 17.11.2006 von http://www.strafblog.de

Der Oberste Gerichtshof Kanadas hat die Auslieferung des seit Jahren von den deutschen Strafverfolgungsbehörden international zur Haft ausgeschriebenen früheren Rüstungslobbyisten und Strauß-Freundes Karlheinz Schreiber erst einmal gestoppt und ihm drei Wochen Zeit eingeräumt, weitere Unterlagen zu seiner Entlastung vorzulegen. Laut der netzeitung ist dies durchaus ungewöhnlich, weil sich der Supreme Court normalerweise nur mit Rechtsfragen beschäftige. Die kanadische Zeitung GLOBE AND MAIL habe berichtet, dass Schreiber sich darauf berufe, die ihm von der deutschen Justiz zur Last gelegten Steuerhinterziehungsdelikte seien nicht vom kanadisch-deutschen Auslieferungsübereinkommen erfasst. Die Anklage wirft ihm neben der Steuerhinterziehung auch Untreue und Bestechung vor. Die kanadische Staatsanwaltschaft hat nach Ablauf der 3-Wochen-Frist eine Woche Zeit, die von Schneider vorgelegten Unterlagen zu prüfen und Stellung zu nehmen. Erst danach will der Oberste Gerichtshof entscheiden.

Schneider ist eine der Hauptfiguren im CDU-Spendenskandal. Er soll bei internationalen Rüstungsgeschäften Millionenbeträge kassiert und zum großen Teil über Tarnfirmen und Auslandskonten an Politiker und Firmenmanager weitergeleitet haben. Hierdurch soll er unter anderem etwa 10 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben.

Bislang haben alle mit der Sache befassten kanadischen Gerichte nur geprüft, ob die Vorwürfe im 140 Seiten starken Haftbefehl plausibel sind und zu einer Verurteilung in Deutschland ausreichen. Der Supreme Court habe jetzt aber entschieden, dass auch Auslieferungsersuchen von Rechtsstaaten sorgfältig geprüft werden müssten. Die Beschuldigten müssten rechtlich angehört werden und sich auch im Auslieferungsverfahren gegen die Vorwürfe verteidigen können. Kanadische Richter seien keine Stempelbeamte der ausländischen Justiz, sondern müssten gegebenfalls selbst Beweis über die Berechtigung des Auslieferungsersuchens erheben.

Schreibers Verteidiger Edward Greenspan hatte mittels einer Eingabe beim Justizminister geltend gemacht, dass die deutsche Justiz im Fall Schreiber voreingenommen sei. Öffentliche Kommentare eines Richters und der Staatsanwaltschaft zeigten, dass sein Mandant bereits vorverurteilt sei.

Ich finde die Haltung des kanadischen Gerichtshofs begrüßenswert. Auslieferungsverfahren vor der deutschen Justiz zeigen immer wieder, dass selbst skurril anmutende Haftbefehle und Urteile von Staaten, hinter deren Rechtsstaatlichkeit zumindest erhebliche Fragezeichen stehen, sehr formal betrachtet und inhaltlich kaum geprüft werden. Das gilt insbesondere auch für Anklagen und Urteile aus osteuropäischen Staaten (wie z.B. Rumänien oder die ehemaligen GUS-Staaten), in denen die Justiz oft immer noch korruptionsanfällig ist und mit besorgniserregendem Standard arbeitet.

Der für den Fall zuständige Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz muss sich erst einmal weiter in Geduld üben, rechnet aber nach wie vor mit Schreibers Auslieferung, heißt es in dem Beitrag der NETZEITUNG.

Autor: RA Rainer Pohlen

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