KEINE SCHWARZEN
am 07.08.2005 von http://www.lawblog.de
Stellenausschreibung für Sicherheitspersonal auf der IFA:
Der Auftraggeber sieht von der Einstellung farbiger Studenten ab, daher ist eine Bewerbung von schwarzafrikanischen HZM ohne Aussicht auf Erfolg.
Starker Tobak, wenn es kein Fake ist. Allerdings wird man als farbiger Bewerber dem Arbeitgeber rechtlich kaum ans Zeug flicken können. Das Gesetz sieht derzeit ausdrücklich nur ein Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts vor.
Das wäre wohl ein Fall für das geplante Antidiskrimierungsgesetz. Soweit ich weiß, ist es aber (noch) nicht in Kraft, sondern hängt nach dem ausgiebigen Parteienstreit in den letzten Monaten irgendwo im Räderwerk von Bundestag / Bundesrat.
Im öffentlichen Bereich gelten allerdings schon strengere Vorschriften. …
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