Keine Rundfunkgebühren für gewerblich genutzten Internet-PC

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 20.11.2009 entschieden (Az.: 4 A 188/09), dass ein gewerblich genutzter PC mit Internetzugang nicht gebührenpflichtig ist. Die Klägerin hat im selben Haus, in dem sich auch ihre Privatwohnung befindet, ein Büro mit einem PC für ihre Tätigkeit als Diplomübersetzerin. Die Rundfunkgebühren für die Privatwohnung entrichtet die Betroffene seit 1991. Nachdem sie mitteilte, dass sie ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät in ihrer Betriebsstätte bereithalte, forderte der NDR Rundfunkgebühren für dieses Gerät da es aufgrund der gewerblichen Nutzung nicht unter die Zweitgerätefreiheit fiele. Dieser Forderung widersprach das VG Braunschweig. Zwar ist ein PC nach der gesetzlichen Definition des § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV als Rundfunkempfangsgerät anzusehen, denn er ist unter anderem auch dazu geeignet,“ Rundfunkdarbietungen hörbar oder sichtbar zu machen oder diese aufzuzeichnen“. Allerdings entfällt die Gebührenpflicht in diesem Fall dadurch, dass die Klägerin…

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Themen: Nachrichten Der Woche , Ndr , Private Nutzung , Korrespondenz

Erschienen 6. Januar 2010 auf http://www.jura.uni-saarland.de.

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