Keine Rundfunkgebühren für zusätzliche Sonnenbank-Lautsprecher im Sonnenstudio
am 01.03.2007 von http://info.folkertjanke.de
Muss der Betreiber eines Sonnenstudios für jeden zusätzlichen Lautsprecher, der in den Sonnenbankkabinen angebracht ist, eine weitere volle Rundfunkgebühr zahlen? Auf diesen Standpunkt hatte sich der Südwestrundfunk gestellt und einem Studiobetreiber für sieben Kabinenlautsprecher einen rückwirkenden Gebührenbescheid über 2.160,– € zugestellt. Der Südwestrundfunk hatte die Auffassung vertreten, das die Lautsprecher jeweils gebührenpflichtige Hörstellen darstellten, weil sie nicht an der Decke des Raumes, sondern jeweils an der Kabinenwand in Höhe des Kopfes der auf der Sonnenbank liegenden Person angebracht seien und deshalb nicht der Gesamtbeschallung des Studioraumes, sondern nur der Beschallung der einzelnen Kabinen dienten.
Auf die Klage des Studiobetreibers hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 4 K 835/06.MZ) den Gebührenbescheid aufgehoben und dabei ausgeführt, dass es zur Beantwortung der streitigen Frage neben dem Wortlaut des maßgeblichen Rundfunkgebührenstaatsvertrages auch auf eine lebensnahe Betrachtungsweise und - angesichts von 7,2 Millionen Rundfunkteilnehmern allein im Bereich des Südwestrundfunks - auf die Praktikabilität der Gebührenerhebung ankomme.
Nach dem Staatsvertrag habe jeder Rundfunkteilnehmer grundsätzlich für jedes von ihm zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät die Gebühr zu zahlen. Auch Lautsprecher als gesonderte Hörstellen seien Rundfunkempfangsgeräte. Allerdings gälten mehrere Geräte dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet seien und damit eine einheitliche Hörstelle bildeten.
Vorliegend seien die an den Wänden in den nach oben offenen Kabinen angebrachten Lautsprecher, die zwar gesondert ein- und ausschaltbar seien und an denen die Lautstärke geregelt werden könne, die jedoch nur das Programm wiedergäben, das an dem auf dem Empfangstisch stehenden Radiogerät gerade eingeschaltet …
Jeder Lautsprecher ein eigenes Radio?
LawBlog / Muss der Betreiber eines Sonnenstudios für jeden zusätzlichen Lautsprecher, der in den Sonnenbankkabinen angebracht ist, eine weitere volle Rundfunkgebühr zahlen? Auf diesen Standpunkt hatte sich der Südwestrundfunk gestellt und einem Studiobetre…
Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig
Recht und Alltag / Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 17.08.2007 (Az.: 7 A 10471/07.OVG).…
GEZ: Sonnenstudio bleibt verschont
Rechtblog / Muss der Betreiber eines Sonnenstudios für jeden zusätzlichen Lautsprecher, der in den Sonnenbankkabinen angebracht ist, eine weitere volle Rundfunkgebühr zahlen? Auf diesen Standpunkt hatte sich der Südwestrundfunk gestellt und e…
Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio rundfunkgebührenpflichtig
RA-Blog / Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 17.08.2007 entschieden, dass Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio rundfunkgebührenpflichtig sind. Ein vorausgegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Pressemitteilung 7/20…
Kabinenlautsprecher im Sonnenstudio
Blickpunkt Recht & Steuern / Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger betreibt ein Son…
VGH ( BV 06.1073) Keine Gebührenfreiheit für tragbare Rundfunkempfangsgeräte in eigener Ferienwohnung
Recht für Verbraucher / eine Gebührenfreiheit für tragbare Rundfunkempfangsgeräte in eigener FerienwohnungDer Rundfunkgebührenpflicht unterliegen auch tragbare Empfangsgeräte, die ein Rundfunkteilnehmer nur für wenige Wochen im Jahr in eine eigene Ferienwohnung mitnim…
Keine Gebührenbefreiung für Rundfunkgerät im PKW eines Rechtsanwalts
Recht und Alltag / Mit Urteil vom 04.08.2006 (Az.: 4 K 393/06.MZ) hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, bei der es um Rundfunkgebühren für dessen von ihm nicht angemeldetes Autoradio ging. Das Vorhandensein die…
