Keine Rundfunkgebühr für rote Kennzeichen
am 17.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Ein Kfz-Betrieb muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlands für die ihm zugeteilten “roten Kennzeichen” keine Rundfunkgebühr gezahlen.
Ein dem Kfz-Betrieb gemäß § 16 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugeteiltes “rotes Kennzeichen”, das den Inhaber berechtigt, dieses Kennzeichen an verschiedenen Fahrzeugen anzubringen, um diese zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten in Betrieb zu nehmen, rechtfertigt, so das VG, keine pauschale Gebührenerhebung. Denn anders als etwa Vorführwagen sind die Fahrzeuge, die mit Rotkennzeichen versehen in Betrieb genommen werden, nicht zugelassen. § 16 Abs. 3 FZV stellt insoweit lediglich eine Ausnahmeregelung dar, nach der nicht zugelassene Fahrzeuge zu bestimmten, eng umrissenen Zwecken in Betrieb genommen werden dürfen.
Die von der GEZ bzw. der Landesrundfunkanstalt vorgenommene durchgängige pauschalierende Anknüpfung der Rundfunkgebührenpflicht an die Anzahl der von einem Kfz-Betrieb …
Nur ein Autoradio je Autohändler
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Autohändler muss, so das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem aktuellen Urteil, nur für ein Autoradio Rundfunkgebühren bezahlen (sog. Händlerprivileg). Weitere Geräte in Vorführwagen oder Fahrzeugen mit “rote …
Rundfunkgebühren bei Gebrauchtwagenhändler
Blickpunkt Recht & Steuern / Gebrauchtwagenhändler müssen für die Radiogeräte in ihren zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen Rundfunkgebühren (Händlergebühr) zahlen, meint zumindest das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in ei…
Keine Rundfunkgebühr für Kfz-Händler
Rechtblog / Allein der Umstand, dass ein Autohändler im Besitz eines roten Nummernschildes ist, rechtfertigt nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des VG Koblenz. Der Kläger führt einen Kraftfahrzeu…
Missbrauch von roten Kennzeichen führt nicht per se zur Strafbarkeit
Blog der Verkehrsunfallabwicklung / Das OLG Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, ob der Missbrauch roter Kennzeichen quasi automatisch zur Strafbarkeit führt : Der Missbrauch des roten Versicherungskennzeichens zu anderen Zwecken als den nach § 29 g StVZO zulä…
Rundfunkgebühren für Autohäuser
Blickpunkt Recht & Steuern / Autohäuser müssen nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für die Autoradios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren bezahlen. In dem jetzt vom OVG entschiedenen Fall wehrte sich die Klägerin, die…
Keine Rundfunkgebühr für Kfz-Händler
Recht und Alltag / Allein der Umstand, dass ein Autohändler im Besitz eines roten Nummernschildes ist, rechtfertigt nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26.06.2007 (Az.: 1 K 1818/06.KO.) Der Kl…
Autohändler muss nur für ein Autoradio Rundfunkgebühren bezahlen
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Ein Autohändler muss nicht für alle Radiogeräte in Kraftfahrzeugen, die Kunden zum Verkauf vorgeführt oder von diesen Probe gefahren werden, Rundfunkgebühren bezahlen. Die Rundfunkgebührenpflicht ist vielmehr bei Entrichtung der Ge…
Der Hobby-Imker und sein Autoradio
Blickpunkt Recht & Steuern / Wenn in einem Haushalt ein Radio- oder Fernsehgerät angemeldet ist, ist damit auch das Autoradio abgedeckt. Es sei denn, das Auto wird auch beruflich genutzt, denn dann muss das Autoradio separat angemeldet werden. Mit dieser Begründung sol…
