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(K)eine Regelung des grenzüberschreitenden Rechtsformwechsels durch die geplante IPR-Reform?

am 28.01.2008 von http://notizen.duslaw.eu

Kann eine GmbH oder eine AG (nach Inkrafttreten der IPR-Reform des internationalen Gesellschaftsrechts) im deutschen Register ausgetragen und in einem ausländischen Register (unterstellt: das diesen Vorgang erlaubt) als juristische Person identitätswahrend eingetragen werden?
Ja, sagt das Bundesjustizministerium in einer Pressemitteilung: “Die Gesellschaft kann unter Wahrung ihrer Identität dem Recht eines anderen Staates unterstellt werden, wenn die betroffenen Rechtsordnungen dies zulassen (grenzüberschreitender Rechtsformwechsel). Beispiel: Eine deutsche GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen ihren Sitz nach Frankreich verlegen, indem sie sich als “Société à responsabilité limitée” (S.A.R.L.) in das französische Register eintragen und im deutschen Handelsregister löschen lässt.”
Nein, sagt Kindler in der Februarausgabe von Status:Recht (erscheint am 1.2.). Das deutsche Gesellschaftsrecht (!) lasse einen Wechsel des …

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