Keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren der Verschmelzung von Deutsche Telekom und T-Online

In dem Streit um die Verschmelzung der T-Online International AG mit ihrer Muttergesellschaft, der Deutsche Telekom AG, hat der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs jetzt entschieden, dass die von dem OLG Frankfurt am Main gegen dessen Freigabebeschluss zugelassene Rechtsbeschwerde unzulässig ist. Die Deutsche Telekom hatte ihre Tochtergesellschaft T-Online im Jahre 2000 an die [...]

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Themen: Deutsche Telekom , Olg Frankfurt , Deutsche Telekom AG

Erschienen 4. Juni 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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