Keine Premierenphotos

Auch eine städtische Bühne braucht keine Pressefotos während einer Premierenaufführung zu dulden. Dies entschied heute das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen für die morgige Premierenaufführung der Oper “Samson und Delila” in der Kölner Oper und bestätigte damit im Ergebnis einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom gestrigen Tag.

Nach Ansicht der Münsteraner überwögen im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung die schutzwürdigen Belange der Oper. Es entspreche langjähriger Praxis der Oper Köln, grundsätzlich Foto- und/oder Filmaufnahmen durch Presse- und Medienvertreter lediglich vom Ensemble und vom Publikum nach Beendigung einer jeweiligen Aufführung zu gestatten. Es käme zu unzumutbaren Beeinträchtigungen sowohl der Mitwirkenden als auch des Premierenpublikums, wenn Fotografen und/oder Kamerateams zu Aufführungen – insbesondere zu einer Premiere – zugelassen würden. Die Stadt als Antragsgegnerin habe ein nachhaltiges und berechtigtes Interesse daran, dass die Aufführungen der Oper Köln ungestört ablaufen. Darüber hinaus sei in den Blick zu nehmen, dass nach den Ausführungen der Antragsgegnerin die Arbeitsverträge mit den zahlreichen Mitwirkenden eine Anfertigung von Fotos der begehrten Art ausschlössen. Schließlich habe die Antragsgegnerin in nicht zu beanstandender Weise darauf verwiesen, dass eine Foto- bzw. Stellprobe vor der Premiere am 9. Mai 2009 aus organisatorischen Gründen nicht durchzuführen sei. <…

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Themen: Leasing , Städtische Bühnen
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 8. Mai 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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