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Keine Pflicht zur Insolvenz bei Trennungsunterhalt

am 13.12.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Der Unterhaltsschuldner kann - so die inzwischen wohl einheitliche Rechtsprechung - wegen der Verpflichtung zum Unterhalt für minderjährige Kinder verpflichtet sein, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten.
Umstritten war bisher, ob das auch für den Bereich des Ternnungsunterhalts bzw. Ehegattenunterhalts gilt. Der BGH (BGH, Urteil vom 12.12.2007, Az. XII ZR 23/06) hat sich jetzt dagegen entschieden:

In Rechtsprechung und Literatur war bisher umstritten, ob den Unterhaltsschuldner eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz auch im Verhältnis zu unterhaltsberechtigten getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten …

Vorher bei http://www.ra-haensch.de/php/wordpress (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

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